Am Mittwoch, 13. Mai treten neue Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie sowie zahlreiche Dienstleistungsbetriebe in Kraft.
Deutschland ist es durch einschneidende Beschränkungen und die hohe Disziplin in der Bevölkerung gelungen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Auch nach den ersten Öffnungsmaßnahmen seit dem 20. April ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Daher wurden für Rheinland-Pfalz jetzt weitere Lockerungen beschlossen.
Ab 13. Mai können Gastronomen ihre Lokale für den Innen- und Außenbetrieb von 6 Uhr bis 22 Uhr wieder öffnen. Dafür gelten strenge Auflagen wie Abstandsflächen und Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus soll es in der ersten Phase eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen geben. Des Weiteren gibt es eine Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten möglichst zu minimieren. Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein, sowie die Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen dürfen. Auch für sie gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.
Dienstleistungsbetriebe öffnen wieder
Neben Friseuren und Fußpflege, die bereits geöffnet haben, dürfen ab 13. Mai auch anderen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tattoostudios, Solarien unter Einhaltung strenger Hygieneregeln öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen sowie alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werden wieder erlaubt.
Für die Bewohner von Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen und Patienten in Krankenhäusern gibt es ebenfalls Erleichterungen. Sie dürfen ab sofort wieder einen Gast für maximal eine Stunde pro Tag empfangen.
Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen und Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch die Pausen und die Schülerbeförderung.
Diese Öffnungen werden im zwei Wochen Rhythmus erfolgen. Erklärtes Ziel dabei ist es, dass alle Schüler vor den Sommerferien tage- oder wochenweise in die Schule kommen können. Die Lerngruppen werden dabei so geteilt, dass in der Regel maximal 50 Prozent der Schüler vor Ort in den Schulen sein werden. Präsenz- und Fernunterricht werden sich also weiter abwechseln.
Geplant ist, dass am 18. Mai die Berufsbildenden Schulen weiter starten. An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen an die Schulen zurückkehren. So sollen am 25 Mai beispielsweise die dritten Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen. Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen beispielsweise die achten Klassen, sodass bis Mitte Juni alle Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.
Bei allen Erleichterungen und Lockerungen werden die Infektionszahlen jedoch genau im Auge behalten. Wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tage auftreten, wird sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt.
Strenge Auflagen
Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens sieben Tage unterschritten wird. Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.
Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb ist es weiter entscheidend, dass die Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Auch das Tragen von Alltagsmasken bleibt in bestimmten öffentlichen Bereichen wichtig. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen wurde entschieden, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab dem 13. Mai nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit Personen eines weiteren Hausstandes möglich sein, soll.
(red)