Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 28-jährigen Ehemann wegen
gefährlicher Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 28-jährigen Mann aus Wittlich wegen gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Trier erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 5. März seine 25 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer schwer verletzt zu haben.
Nach den Ermittlungen geriet der Angeschuldigte in den frühen Abendstunden des mit seiner Ehefrau, mit der er gemeinsam mit zwei kleinen Kindern in einem Mehrfamilienhaus in Wengerohr lebte, ohne konkreten Anlass in Streit. Der Streit eskalierte, bis sich der Angeschuldigte entschloss, seine Ehefrau zu töten.
Gewürgt und zugestochen
Zunächst würgte er sie, dann brachte er seiner Frau mit einem Brotmesser eine lebensgefährliche Schnittverletzung am Hals bei. Anschließend verließ er die gemeinsame Wohnung, alarmierte aber die Rettungsleitstelle und bat um einen Rettungswagens.
Er flüchtete mit einem Pkw über die Autobahn in Richtung Saarbrücken. Auf der Molesbachtalbrücke bei Riol versuchte er, mit seinem Fahrzeug die Leitplanke zu durchbrechen, um sich selbst in den Tod zu stürzen. Dies gelang ihm jedoch nicht. Dann versuchte er es zu Fuß, kletterte über das Brückengeländer an die Brückenkante, und wurde dort von einem äußerst geistesgegenwärtigen und beherzten Mann am Sprung in die Tiefe gehindert.
Körperverletzung statt versuchter Totschlag
Anschließend wurde er von den inzwischen eingetroffenen Rettungs- und Polizeikräften überwältigt und festgenommen. Der lebensbedrohlich verletzten Frau rettete eine Notoperation das Leben.
Obwohl der Angeschuldigte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit Tötungsvorsatz handelte, als er seiner Ehefrau die lebensgefährliche Schnittverletzung beibrachte, ist Anklage nicht wegen versuchten Totschlags, sondern allein wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben worden.
Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch das Herbeirufen der Rettungskräfte, durch das das Leben der Frau gerettet wurde, vom Versuch des Totschlags strafbefreiend zurückgetreten. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Trier hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft Trier veröffentlicht folgende Hintergrundinformation zur Rechtslage:
Nach § 24 des Strafgesetzbuches wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Damit honoriert der Gesetzgeber, wenn ein Täter sich letztlich doch nicht entschließt, eine Tat bis zum Ende durchzuführen und Gegenmaßnahmen ergreift, aufgrund derer die Vollendung der Tat verhindert wird.
Unberührt bleibt indes die Strafbarkeit aus anderen, bereits vollendeten Delikten. Wenn – wie hier – eine gefährliche Körperverletzung bereits begangen wurde, kann diese verfolgt und bestraft werden. Eine Anklage wegen der versuchten Tötung ist jedoch ausgeschlossen. Foto: Fotolia