

Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs in der Region Trier und Wittlich haben Beamte des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) Mainz sowie der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier zwei schwerwiegende Verstöße festgestellt.
Am Mittwoch stoppten die Einsatzkräfte auf der B 51 bei Olzheim einen niederländischen Heutransport. Der Fahrer zeigte zwar einen deutschen Führerschein vor – allerdings waren die für den Lkw erforderlichen Klassen C und CE bereits seit Februar 2018 abgelaufen. Zusätzlich überschritt der 6-achsige Lkw-Zug die zulässige Gesamtlänge von 18,75 Metern um mehr als 50 Zentimeter. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein Ersatzfahrer das Fahrzeug übernahm.
Gegen den Fahrer wurden ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sowie mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen der Überlänge. Auch ein Verfahren zur Einziehung des Frachterlöses wurde vorbereitet.
Am Donnerstag kontrollierten die Beamten auf der A 1 bei Hetzerath einen aus Frankreich kommenden Lkw, der über Luxemburg nach Deutschland unterwegs war. Die Ladung: Kerzenreste und Wachs – jedoch ohne die erforderliche Kennzeichnung und ohne die notwendigen abfallrechtlichen Genehmigungen. Da auch die vorgeschriebene Notifizierung für den grenzüberschreitenden Transport fehlte, stuften die Beamten die Fahrt als illegale Abfallverbringung ein. Zudem stellte man weitere Verstöße gegen Sozialvorschriften fest.
Die Verantwortlichen müssen nun mit einem Strafverfahren wegen illegaler Abfallverbringung sowie mit mehreren Kontrollberichten zu abfallrechtlichen und sozialrechtlichen Verstößen rechnen.
Quelle: Polizeidirektion Wittlich



