

Vor allem das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen privater Pools und Autowäschen auf dem eigenen Grundstück sollten während der Hitzeperiode möglichst unterbleiben. Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich an die Bevölkerung, Wasser nur dort zu nutzen, wo es wirklich notwendig ist.
Wasser aus Bächen darf nicht abgepumpt werden
Zudem weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass das Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen ohne wasserrechtliche Erlaubnis illegal ist. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen (z.B. mit einer Gießkanne oder einem Eimer) im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Sobald eine Pumpe zum Einsatz kommt, handelt es sich rechtlich nicht mehr um Gemeingebrauch. Hierfür ist zwingend eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Aufgrund der aktuellen Wetterlage werden solche Erlaubnisse für Privatpersonen derzeit nicht erteilt. Mit einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser könne jeder dazu beitragen, die Versorgung in der Region zu sichern und die heimischen Ökosysteme in der anhaltenden Trockenperiode zu entlasten.
Bei Fragen steht Anja Licht-Lautwein, Untere Wasserbehörde, zur Verfügung, Tel. 06571 14-2431, Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de




