

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Rodungsarbeiten für die geplanten Windkraftanlagen am Ranzenkopf durch eine Zwischenverfügung einstweilen gestoppt. Erst wenige Stunden zuvor hatte das Trierer Verwaltungsgericht entschieden, dass diese wieder aufgenommen werden können. Es hatte den Naturschutzbund NABU, der einen Antrag gestellt hatte, um die Baumfällungen aufzuhalten, als nicht berechtigt angesehen, einen solchen Antrag überhaupt zu stellen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Senats über die Beschwerde des NABU gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Trier vom Donnerstag, mit denen die Eilanträge des NABU abgelehnt wurden, darf nun die Arbeit auf dem Ranzenkopf nicht fortgesetzt werden. Das OVG Koblenz hält diese Zwischenentscheidung für geboten, weil bei Fortsetzung der Rodungsarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen würden. Unser Bild rechts zeigt den Landrat von Bernkastel-Wittlich, Gregor Eibes, bei der Recherche in den Papieren zum Genehmigungsverfahren der Rodungsarbeiten. pug Foto: P.Geisbüsch




