Stephanie Baumann

Verbundkrankenhaus warnt vor GKV-Spargesetz: „Notfallversorgung darf nicht kaputtgespart werden“

Bernkastel-Wittlich. Das Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich sieht die geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen mit großer Sorge. Die Klinik befürchtet, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Finanzierung der Notaufnahmen weiter verschlechtert und damit die wohnortnahe Notfallversorgung gefährdet.

Bild: (Symbol) CanvaPro

Nach Angaben des Krankenhauses arbeiten ambulante Notaufnahmen bereits heute nicht kostendeckend. Für jede ambulante Behandlung müsse ein Krankenhaus im Durchschnitt mehr als 100 Euro aus eigenen Mitteln aufbringen. Gleichzeitig sei vorgesehen, dass Kliniken künftig zusätzliche Aufgaben in der ambulanten Notfallversorgung übernehmen. Dazu zählt unter anderem die Beteiligung an sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ), die gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden sollen.

„Schon jetzt arbeiten die ambulanten Notaufnahmen defizitär. Mit den Sparbeschlüssen verschlechtert sich diese Situation weiter“, erklärt Gunnar Kessler, Ärztlicher Direktor und Leiter der Zentralen Notaufnahme des Verbundkrankenhauses Bernkastel-Wittlich. Unter den derzeit geplanten Rahmenbedingungen bestehe die Gefahr, dass Krankenhäuser diese zusätzlichen Aufgaben künftig nicht mehr übernehmen könnten.

Nach Angaben des Verbundkrankenhauses werden bundesweit jedes Jahr rund 13 Millionen Patientinnen und Patienten in Krankenhaus-Notaufnahmen behandelt, obwohl sie keinen stationären Aufenthalt benötigen. Die Kliniken übernähmen damit zunehmend Aufgaben, die eigentlich in den ambulanten Bereich gehörten. Hinzu komme, dass Notaufnahmen vielerorts die Folgen fehlender Haus- und Facharztkapazitäten auffangen müssten.

Finanzierung bleibt umstritten

Das Gesetz wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten. Nach Darstellung des Verbundkrankenhauses sind wesentliche Fragen zur Finanzierung der Krankenhäuser weiterhin ungeklärt. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat den engen Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert.

Aus Sicht des Verbundkrankenhauses braucht es eine verlässliche Finanzierung, die die tatsächlichen Kosten der Versorgung berücksichtigt. Krankenhäuser stellten rund um die Uhr Notfallversorgung, Intensivmedizin, Operationskapazitäten sowie Pflege und medizinische Infrastruktur bereit. Diese Vorhaltestrukturen dürften nicht durch weitere Einsparungen gefährdet werden.

Petition gegen weitere Kürzungen

Das Verbundkrankenhaus unterstützt zudem die bundesweite Petition „Krankenhaus – Lichter aus!“. Sie richtet sich gegen weitere Kürzungen im Krankenhausbereich und fordert eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken, um eine flächendeckende medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Interessierte können die Petition online unterzeichnen.

 www.krankenhaus-lichter-aus.de