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Was beim Pilzesammeln zu beachten ist

Raus in die Natur und das Mittagessen selbst suchen: Pilzesammeln erfreut sich großer Beliebtheit. Doch dabei kommt es immer wieder zu Fragen: Wo darf man sammeln? Wie viel darf man sammeln? Tipps gibt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Foto: Barbroforsberg/ Pixabay

Foto: Barbroforsberg/ Pixabay

Die Pilze sprießen wieder aus dem Boden und das Sammeln in unseren heimischen Wäldern erfreut sich großer Beliebtheit. Im Prinzip dürfen Pilze an allen Orten gesammelt werden, die keinem Betretungsverbot unterliegen. Das heißt, es ist nicht gestattet, eingezäunte Waldstücke, Schonungen, Dickungen, Verjüngungsflächen oder Flächen, auf denen Holz geschlagen wird, zu betreten. In Naturschutzgebieten ist es darüber hinaus generell verboten, die Wege zu verlassen und Pilze zu sammeln. Auch dürfen keine geschützten Pilze gesammelt werden. Besonders seltene Arten, wie zum Beispiel Trüffel oder Kaiserling, unterliegen einem Sammelverbot. Für andere geschützte Arten, wie Steinpilze, Rotkappen oder Pfifferlinge, wurde eine Ausnahme festgelegt. In geringen Mengen und für den privaten Gebrauch ist das Sammeln erlaubt.

Nicht kiloweise sammeln

"Pilze, Beeren, sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden", geben § 23 Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sowie § 39 Bundesnaturschutzgesetz an. Weitere Einschränkungen finden sich im Bundesartenschutzgesetz. Dieses legt fest, dass geschützte Pilze, wie Steinpilze, Rotkappen oder Pfifferlinge, nur für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Das entspricht ungefähr der Menge an Pilzen, die man zur Zubereitung von ein bis zwei Mahlzeiten benötigt. Geht man nun von einer mehrköpfigen Familie aus, kommt man auf eine ungefähre Richtgröße von maximal zwei Kilo pro Familie und Tag. Wer mehr Pilze sammeln möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese ist bei der oberen Naturschutzbehörde (SGD Nord, Koblenz) zu beantragen. Die Entnahme der Pilze hat pfleglich zu erfolgen und der Boden ist zu schonen. Beispielsweise sollten Sammler Pilze nicht abschneiden, sondern mit einem Messer aus dem Boden hebeln beziehungsweise große Pilze am besten im Ganzen aus dem Boden drehen. Wichtig ist, dass sie das dadurch entstehende Loch wieder verschießen, damit das darunterliegende Pilzgeflecht nicht austrocknet. So kann die Pilzernte im nächsten Jahr gesichert werden.

Vorsicht ist geboten

Vor allem aber gilt: Sammeln Sie nur Pilze, die Sie sicher kennen und essen Sie keine Pilze, die Sie erstmals bestimmen! Falls der Verdacht einer Vergiftung nach einer Pilzmahlzeit (auch vor mehreren Stunden) besteht, wenden Sie sich an einen Arzt oder den Giftnotruf Rheinland-Pfalz 06131 19 240. (red).


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