

In der Anklage wird dem seit dem 18. Oktober 2019 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten zur Last gelegt, am Abend des 17. Oktober 2019 in einer Wohnung in Ulmen einen 20 Jahre alten eritreischen Staatsangehörigen heimtückisch mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. Das Opfer wurde bei dem Angriff so schwer verletzt, dass es trotz intensivmedizinischer Betreuung am 26. Oktober 2019 an den Folgen einer Stichverletzung im Kopfbereich verstorben ist. Der Beschuldigte habe, so die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung, den Tatvorwurf teilweise eingeräumt. Rechtliche Hinweise Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich unter anderem strafbar, wer einen Menschen heimtückisch tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist - ebenso wie mit dem Erlass eines Haftbefehls - weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Symbolfoto: Archiv https://stako.justiz.rlp.de