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Mario Zender

CDU-Spendenaffäre: Weiterer Strafbefehl

Cochem. Verfahren um illegale Parteispenden im Kreis Cochem-Zell nun beendet
Der Ex-Abgeordnete Peter Bleser.

Der Ex-Abgeordnete Peter Bleser.

Bild: Archiv

In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines weiteren Strafbefehls beim Amtsgericht Cochem - Strafrichter - beantragt, den dieses auch erlassen hat. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. "Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler in einer Presseerklärung betont. Gegenstand des Strafbefehls sind Spenden an die Cochem-Zeller CDU in Höhe von insgesamt 19.000 Euro, die von drei Personen überwiesen wurden. Die drei Personen wurden als Mitbeschuldigte geführt. Der Strafbefehl legt dem nunmehr Verurteilten zur Last, im Jahr 2015 insgesamt 19.000,- Euro in bar an die drei Mitbeschuldigten übergeben und diese gebeten zu haben, die Beträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU Kreisverband Cochem-Zell zu spenden. Daraufhin erfolgte, so die Staatsanwaltschaft, eine entsprechende Zahlung durch die drei Mitbeschuldigten. Der Strafbefehl bewertet diese Spenden als unzulässig im Sinne von Paragraf 25 Absatz 2 Nr. 6 Parteiengesetz, weil der Spender nicht feststellbar war und die Namensnennung des tatsächlichen Spenders der 19.000 Euro im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands für das Jahr 2015 entgegen Paragraf 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz unterblieb. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewerten das Vorgehen des tatsächlichen Spenders als Vergehen nach Paragraf 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteiengesetz, weil er unrichtige Angaben über die Einnahmen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkte. Der Verurteilte hat den Tatvorwürfen zu jeder Zeit des Verfahrens widersprochen. "Er hat den Strafbefehl nach eigener Mitteilung akzeptiert, um das Verfahren einem Ende zuzuführen," so der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler. Gegen die drei mitbeschuldigten "Strohleute" sei das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Paragraf 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteiengesetz mit richterlicher Zustimmung gemäß Paragraf 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt worden, weil sie nach den durchgeführten Ermittlungen über die Gesamthöhe der drei Spenden keinen Überblick gehabt hätten und sie daher allenfalls ein geringer Schuldvorwurf getroffen hätte. Gegen Angehörige der CDU hat sich in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns ergeben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Parteispenden an den CDU Kreisverband Cochem-Zell und den CDU Landesverband sind damit insgesamt abgeschlossen. Somit sind insgesamt zwei Personen im Zusammenhang mit den illegalen Parteispenden verurteilt wurden. Neben der aktuellen Bestrafung hatte das Amtsgericht Cochem bereits vor einigen Monaten den Ex-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm war damals Untreue in sechs Fällen (Paragraf 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gemäß Paragraf 31d Abs. 1 Nr. 1 Parteigesetz.

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