Drohnen sind nicht ohne
In der jüngeren Vergangenheit habe es, auch in der näheren Umgebung, Zwischenfälle mit privaten Drohnen gegeben. Es sei, so die Bundeswehr, bisher aber glücklicherweise zu keinen Zusammenstößen gekommen. Aufstiege im Umkreis von 1,5 Kilometern um die Umzäunung des Fliegerhorstes sind grundsätzlich nur mit der Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde, einer Zustimmung der Luftaufsicht und der Flugleitung des Fliegerhorstes gestattet. Das gilt übrigens auch für andere Flugplätze. Das Überfliegen von militärischen Anlagen ist grundsätzlich verboten. Fragen zum Betrieb von Drohnen im Luftraum rund um Büchel: 0 26 78 / 94 01 23 10 an Wochenenden und Feiertagen: 0 26 78 / 9 40 20 50, Email: TaktLwG33FlgGrpFlBtrbStffSatco@bundeswehr.org Allgemeine Fragen zu Aufstiegserlaubnissen, Zulassungswesen, Modellflug oder unbemannten Luftfahrtsystemen: LBM Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftfahrt, Telefon: 0 65 43 / 50 88 01. Fotos: Archiv/Bundeswehr