Mario Zender

Gullydeckel-Diebe geschnappt

Ein 19-Jähriger und sein 36-jähriger Komplize sollen für eine Serie von Gullydeckel-Diebstählen verantwortlich sein. Die Koblenzer sollen die rund 40 Kilogramm schweren Gullydeckel an Schrotthändler verkauft haben. Der 19-Jährige sitzt bereits in Haft, nach dem 36-Jährigen wird gefahndet.

Ein 19-Jähriger und sein 36-jähriger Komplize sollen für eine Serie von Gullydeckel-Diebstählen verantwortlich sein. Die Koblenzer sollen die rund 40 Kilogramm schweren Gullydeckel an Schrotthändler verkauft haben. Der 19-Jährige sitzt bereits in Haft, nach dem 36-Jährigen wird gefahndet.

Bild: Zender

Roes/Koblenz. Schneller Fahndungserfolg der Polizei: Nach Taten in Roes und Koblenz sitzt 19-Jähriger aus Koblenz in Untersuchungshaft. Ein weiterer mutmaßlicher Komplize ist noch auf der Flucht. 
Von Mario Zender

Wenn plötzlich auf der Straße ein tiefes, schwarzes Loch klafft, wird es brandgefährlich für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Genau das ist seit Anfang August im Kreis Cochem-Zell und der Region Koblenz  immer wieder passiert (wir berichteten). Zahlreiche Gullydeckel verschwanden spurlos – und hinterließen lebensgefährliche Fallen im Asphalt.
Jetzt hat die Polizei einen ersten Ermittlungserfolg erzielt: Ein 19 Jahre alter Koblenzer sitzt in Untersuchungshaft. Gegen ihn und einen mutmaßlichen Komplizen, einen 36-Jährigen, ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Während der Jüngere der beiden bereits hinter Gittern sitzt, ist der Ältere noch auf freiem Fuß. Nach ihm wird weiter gefahndet.
Die Ermittlungen hatten zunächst im Kreis Cochem-Zell begonnen. Auf einer Kreisstraße bei Roes verschwanden Anfang August mehrere Abflussgitter – vor allem quadratische Modelle, wie sie häufig am Straßenrand verbaut sind. Anwohner entdeckten die offenen Schächte am Morgen und schlugen sofort Alarm. »Da kann ja jeder reinfallen – das ist lebensgefährlich!«, hieß es damals besorgt.
Zwei Wochen später dann der nächste Schlag: In Koblenz selbst verschwanden innerhalb einer einzigen Nacht 19 Gullydeckel in gleich zwei Stadtteilen. Betroffen waren unter anderem Straßen zwischen Moselweiß und Karthause. Allein dort wurden zwölf Deckel gestohlen. Wenig später meldete die Polizei sieben weitere Fälle im Bereich Horchheimer Höhe. Ob die Taten in Roes und Koblenz direkt zusammenhängen, prüfen die Ermittler derzeit noch. Möglich ist auch, dass es eine Serie weiterer Fälle auf dem Maifeld und in Kobern gibt, die denselben Tätern zugerechnet werden könnten.
Billige Beute, 
    teure Folgen
Nach ersten Erkenntnissen sollen der 19-Jährige und sein Komplize die schweren Eisenstücke nach und nach bei einem Schrotthändler in der Region verkauft haben. Dort wurden die Gullydeckel schließlich auch entdeckt – der entscheidende Hinweis für die Polizei.
Der finanzielle Ertrag der mutmaßlichen Täter war dabei eher mager: Ein Gullydeckel wiegt zwar rund 40 Kilogramm, bringt beim Schrotthändler aber nur etwas mehr als zehn Euro ein. Für 25 Deckel ergibt das also nicht einmal 300 Euro. Ganz anders sieht es bei den Kosten für die Städte und Gemeinden aus: Sie müssen nicht nur neue Deckel beschaffen, sondern auch Personal- und Transportkosten übernehmen. Für die Kommunen geht der Schaden daher in die Tausende.
Die Justiz nimmt die Serie sehr ernst. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage: »Durch das Entfernen der Gullydeckel sollen die Beschuldigten jeweils billigend die Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer in Kauf genommen haben.«
Denn die Folgen können dramatisch sein: Stürzt ein Fahrradfahrer in einen offenen Schacht, drohen schwere Verletzungen. Auch Autos können ins Schleudern geraten oder beschädigt werden.  
Der 19-Jährige wurde wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen. Seinem 36-jährigen mutmaßlichen Komplizen konnte die Polizei bislang aber noch keine Handschellen anlegen. Die Ermittlungen laufen aktuell auf Hochtouren.
Sollten die beiden Männer verurteilt werden, drohen ihnen empfindliche Strafen. Für gewerbsmäßigen Diebstahl sieht das Strafgesetzbuch drei Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Für den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr könnten den Beschuldigten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe blühen.
 

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