Mario Zender

Kein Müll aufs Martinsfeuer

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bittet, das Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle auf das Martinsfeuer geworfen werden.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bittet, das Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle auf das Martinsfeuer geworfen werden.

Bild: Mechthild Haupts, Kreisverwaltung Cochem-Zell

Cochem. In einigen Wochen ist es wieder soweit: Zum alten Brauchtum des Martinsfeuers werden in den Gemeinden alljährlich große Holzhaufen aufgeschichtet. Diese bieten, so die Kreisverwaltung Cochem-Zell, auch zahlreichen Kleintieren (Igel, Vögel, Wiesel u.a.) einen willkommenen Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Um den qualvollen Tod durch die Flammen zu verhindern, empfehlen wir dringend die Holzhaufen erst kurz vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz zu errichten. Sofern die Holzhaufen schon länger liegen, sollte vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Abbrennen des Martinsfeuers nicht zur Abfallbeseitigung dienen darf. Abfälle wie alte Matratzen, PVC-Böden, Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle, gestrichene bzw. sonstige behandelte Hölzer oder Autoreifen erzeugen beim Verbrennen schädliche Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit gefährden. Diese Abfälle gehören nicht auf das Martinsfeuer. Das unzulässige Ablagern und Verbrennen dieser Abfälle erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat.
So bitte nicht! Mit der Pflege alten Brauchtums hat es nichts mehr zu tun, wenn am Martinstag ein Müllhaufen verbrannt wird.
Deshalb appelliert die Kreisverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte achten Sie darauf, um die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Umweltberatung/Abfallberatung der Kreisverwaltung, Telefon: 02671/61-459, 61-941 und Unteren Naturschutzbehörde, Telefon: 02671/61-455 und 61-460.

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