Cochem-Zell. Erfreut hat sich die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Beilstein darüber gezeigt, dass ihr Einsatz für Winzerinnen und Winzer erfolgreich war und ein Weg aufgezeigt wurde, nach dem Weinautomaten auch künftig eine Chance haben. Durch eine »Kleine Anfrage« der Abgeordneten aus ernst musste sich die Landesregierung mit der Frage auseinandersetzen, ob das Betreiben Betrieb von Weinautomaten gegen geltendes Recht verstößt. Die Antwort ist am 1. März bei der Landtagsabgeordneten eingegangen. Danach könne der Begriff des »gewerblich genutzten Raumes«, in dem der Weinautomat laut Jugendschutzgesetz aufgestellt werden muss, nun weiter dahingehend ausgelegt werden, dass eine Aufstellung auf einem eingefriedeten Wohn- und Betriebsgrundstück möglich ist.
»Dass die Landesregierung diese juristische Bewertung zunächst an die Presse weitergibt statt der Abgeordneten zu antworten, ist zwar schlechter parlamentarischer Stil, aber das nehme ich politisch gelassen zur Kenntnis«, kommentierte Anke Beilstein die Informationsabläufe.