Mario Zender

Mit Gerichtsantrag gegen Krankenhaus-Schließung in Zell: Bürger wehrt sich aus Sorge

Jahrezentelang war Jrgen Adler als Hausarzt und Notarzt im Einsatz. Jetzt hat er das Verwaltungsgericht Koblenz eingeschaltet, da er ab dem  30. Juni keine ausreichende Notfallversorgung mehr sieht.

Jahrezentelang war Jrgen Adler als Hausarzt und Notarzt im Einsatz. Jetzt hat er das Verwaltungsgericht Koblenz eingeschaltet, da er ab dem 30. Juni keine ausreichende Notfallversorgung mehr sieht.

Bild: Zender/Archiv

ZELL/KOBLENZ. Die geplante Schließung des Zeller Krankenhauses zum 30. Juni hat nun ein juristisches Nachspiel. Der Arzt und ehemalige Notarzt Jürgen Adler aus Blankenrath hat beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Er will feststellen lassen, dass für ihn nach der Schließung keine ausreichende Notfallversorgung mehr gewährleistet ist.  Beklagt wird das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz.
Adler, der selbst lange Jahre in der Notfallmedizin tätig war, sieht mit dem Aus des Klinikums Mittelmosel eine Versorgungslücke aufreißen, die für ihn und andere Bürgerinnen und Bürger lebensbedrohlich sein könnte. Ab dem 1. Juli soll in Zell zwar ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Ersatz in Betrieb gehen – doch nach Einschätzung mehrerer Experten ist das Projekt gescheitert, bevor es überhaupt begonnen hat.
„Provisorium statt Versorgung“
Das geplante MVZ könne lediglich „Alltagsnotfälle“ behandeln, heißt es in der Begründung zur Klage. Anspruchsvollere stationäre Leistungen wie Kardiologie, Neurologie, Unfallchirurgie oder gastroenterologische Versorgung entfallen ab Juli komplett – eine Situation, die viele Menschen in der Region beunruhigt.
Ein von Notärzten und einem ehemaligen Chefarzt der Zeller Klinik erstelltes Gutachten soll nun im Verfahren eine zentrale Rolle spielen. Es zeigt laut Antragsteller deutlich, dass die verbleibende Infrastruktur nicht ausreicht, um die Bevölkerung im Notfall adäquat zu versorgen. Besonders alarmierend: Die zulässigen Rettungsfahrzeiten von maximal 30 Minuten würden sich im Raum Cochem und Teilen des Hunsrücks fast verdoppeln.
„Krisenfall nicht beherrschbar“
Die Analyse warnt ausdrücklich vor einer möglichen Eskalation: Im Katastrophenfall sei die Situation nicht mehr kontrollierbar, heißt es. Das Szenario: Überfüllte Kliniken in Mayen, Wittlich oder Koblenz – während im Ernstfall wertvolle Minuten verstreichen.
Die Kritik richtet sich nicht nur gegen das Land Rheinland-Pfalz, sondern auch gegen die Kreisverwaltung Cochem-Zell sowie die beteiligten Krankenhausträger. Ihnen wird mangelnde Planung und unzureichendes Krisenmanagement vorgeworfen.
Rückenwind durch Bürgerentscheid
Rückenwind bekommt die Klage auch aus der Region: Beim Bürgerentscheid am 23. Februar hatten sich 87,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler für den Erhalt des Krankenhauses in Zell ausgesprochen. Auch die Stadt Zell, die Verbandsgemeinde Zell, benachbarte Kommunen und die Ärztekammer stehen hinter der Forderung, die stationäre Versorgung in Zell langfristig zu sichern.
Ob das Gericht dem Eilantrag stattgibt, ist derzeit noch offen. Bericht folgt!

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