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Mario Zender

Noch elf Tage Wahl-Krimi

Cochem. Wer wird Nachfolger von Landrat Manfred Schnur? Wir haben mit beiden Kandidatinnen ein Interview geführt. Machen Sie sich selbst ein Bild von beiden.
Möchten beide Landrätin im Kreis Cochem-Zell werden:Anke Beilstein (CDU) und Sonja Bräuer (SPD/FWG/
Grüne). Wer es schafft, steht am Sonntag, 18. Juni, etwa gegen 19 Uhr fest.

Möchten beide Landrätin im Kreis Cochem-Zell werden:Anke Beilstein (CDU) und Sonja Bräuer (SPD/FWG/ Grüne). Wer es schafft, steht am Sonntag, 18. Juni, etwa gegen 19 Uhr fest.

Bild: Privat

So spannend wie aktuell war eine Landratswahl im Kreis Cochem-Zell noch nie. Das liegt inbesondere auch daran, dass gleich drei Parteien zusammen die bisherige CDU-»Hausmacht« im Kreis Cochem-Zell brechen möchten. Noch nie gab es einen Landrat im Kreis Cochem-Zell, der nicht der CDU angehört. Und wenn es nach dem Willen der Cochem-Zeller Christdemôkraten geht, soll das auch so bleiben. Deshalb haben sie die Kreischefin der CDU, MdL Anke Beilstein, nominiert. Sie soll die »Tradition« der CDU-Landräte fortsetzen. Das will ein Bündnis aus SPD, FWG und Grüne nun ändern und unterstützt gemeinsam Sonja Bräuer (SPD). Aktuell sollten alle Wahlberechtigten im Kreis bereits ihre Wahlbenach- richtigung erhalten haben. Die ist die formelle Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts und die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung und kann sein Wahlrecht entweder am 18. Juni 2023 im Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl ausüben. Wer Briefwahl nutzen möchte, muss sich bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung melden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können dort schriftlich mit einfachem Brief oder mittels Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Fax, mündlich (nicht jedoch telefonisch) sowie online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder die Internetseiten der Verbandsgemeinden beantragt werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann auch ein Dritter mit der Antragstellung beauftragt werden. Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, etwa wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. Auf dem Stimmzettel darf jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme vergeben; andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Der ausgefüllte Stimmzettel wird anschließend in den blauen Umschlag gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel. Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, kann man an Ort und Stelle in der Verbandsgemeindeverwaltung brieflich wählen. Werden die Briefwahlunterlagen nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, dass der Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post gebracht oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung abgeben wird. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland zurückgeschickt, so muss dieser nicht frankiert werden. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Weitere Info: Kreisverwaltung Cochem, Martin Boos, Tel.: 02671/61-120, E-Mail: wahlen@cochem-zell.de.

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