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Sportboothafen: Planfeststellungsbeschluss erteilt

Die Struktur-und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat den notwendigen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Anlieger haben Klagen gegen die Genehmigung angekündigt.

Das Projekt wurde, so heißt es in einer Pressemitteilung der SGD Nord, in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht sowie Bauplanungsrecht geprüft. Die Behörde habe zudem die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt und sieht keine artenschutzrechtlichen Bedenken. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die damit verbundene Erholungsqualität der Landschaft nicht von der hier wasserrechtlich relevanten Sportboothafenlage, sondern von dem über den Bebauungsplan zu genehmigenden Feriengebiet ausgeht. Zur Historie: Die "Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH" hatte der SGD Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/ Briedel vorgelegt. Geplant ist ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Außerdem sollen eine Hafenpromenade mit einer Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen. Das bleibt nicht unwiedersprochen: "Das geplante Bauvorhaben ist ein massiver Eingriff in die Landschaft. Aus unserer Sicht ist dieser so gravierend für den Arten- und Landschaftsschutz, dass die Genehmigung nicht zu rechtfertigen ist", betont der BUND-Landesvorsitzende Holger Schindler. Er bedauere außerordentlich, dass die SGD Nord als Genehmigungsbehörde den Naturschutz bei der Prüfung offenbar außer Acht gelassen und somit möglicherweise rechtswidrig gehandelt habe. Das Feriendorf sei mitten im Landschaftsschutzgebiet geplant. Es solle an einem im Süden liegenden Gleithang direkt gegenüber des europäischen Vogelschutz-Gebiets "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" gebaut werden. Hierdurch ginge ein wichtiges Nahrungshabitat für die im Schutzgebiet lebenden seltenen Vogel- und auch Fledermausarten verloren. Viele nach Gesetz streng geschützten Tierarten sollten umgesiedelt werden oder sich einen neuen Lebensraum suchen. Schindler kündigt an, dass der BUND die Genehmigung juristisch überprüfen lassen wolle: "Gemeinsam mit unserer Kreisgruppe und der örtlichen Bürgerinitiative wird der Landesverband Gutachter und Rechtsanwälte beauftragen, um nun den Klageweg zu bestreiten." Rechtskräftige Urteile in vergleichbaren Fällen habe die Genehmigungsbehörde außer Acht gelassen. Bereits seit sechs Jahren nenne der BUND den Behörden naturschutzfachliche Gründe, die einer Genehmigung im Wege stünden. Leider bleibe nun nur noch der Klageweg. Enttäuscht und entsetzt ist auch die "Bürgerinitiative (BI) Zeller Hamm". Unter anderem würden die Rechte der Privateigentümer - sprich der Winzer im Gebiet - so Dr. Gabriele Klaus von der BI, grob missachtet. Die privaten Eigentumsrechte könnten in den Abwägungen nicht adäquat berücksichtigt worden sein - beispielsweise die Hafenerschließung und Zuwegung. Da die Zuwegung Bestandteil der Bebauungspläne sei, wäre eine Gesamtabwägung zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen. Der Eingriff würde sich auch verheerend auf das Landschaftsbild im Zeller Hamm auswirken. Privatkläger wollten nun rechtliche Schritte gegen das Projekt einleiten. Der 145 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss wurde den Behörden und den Einwendern zugestellt. Nach Bekanntmachung bei der Verbandgemeinde wird er in Kürze zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt sowie im Internet unter http://sgdnord.rlp.de/wasser/gewaesserausbau/hafen-fuer-sportboote-in-zell-briedel/ veröffentlicht. Foto: Archiv/Peierl www.sgdnord.rlp.de www.cochem-zell.bund-rlp.de www.bi-zellerhamm.de www.marina-weingarten.de


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