Cochem. Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verlängern sich die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz für aus der Ukraine Vertriebene), welche am 1.Fevbruar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025. Dies teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell auf Anfrage mit.
Einer individuellen Verlängerung bedarf es nicht. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist daher nicht notwendig. Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgegeben. Zudem bitten wir von entsprechenden Anfragen bei der Ausländerbehörde abzusehen.
Diese Information wird zusätzlich in ukrainischer, russischer und englischer Sprache auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht.