

Die Kreisverwaltung rät dazu, Leitungswasser nur abgekocht zu trinken.
Das Wasser ist einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend mindestens zehn Minuten langsam abkühlen zu lassen. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird gesondert informiert. Diese Information sollte zudem an Nachbarn und Mitbewohner weitergegeben werden. Rückfragen an den Wasserverband Oleftal: 02482-9500-0 oder www.wv-oleftal.de
Das Abkochgebot gilt für folgende Ortschaften:
𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗛𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻𝘁𝗵𝗮𝗹 - Aufbereitung, Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulushof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid
𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗞𝗮𝗹𝗹 - Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch
𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗦𝗰𝗵𝗹𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻 - Broich, Kerperscheid, Wintzen
𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗗𝗮𝗵𝗹𝗲𝗺 - Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof


