Frederik Scholl

Update: Hackerangriff auf Rechenzentrum hat Auswirkungen auf Arbeit der Stadt Euskirchen

Euskirchen. Das Rechenzentrum, an das die Stadt Euskirchen angebunden ist, ist in der Nacht zum Montag Ziel eines Hackerangriffs geworden. Das

Das Rechenzentrum, an das die Stadtverwaltung Euskirchen angeschlossen wurde, ist offenbar Ziel eines Hackerangriffs geworden.

Das Rechenzentrum, an das die Stadtverwaltung Euskirchen angeschlossen wurde, ist offenbar Ziel eines Hackerangriffs geworden.

Bild: Scholl

Die Südwestfalen-IT (SIT) ist in der Nacht auf Montag, 30. Oktober, Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dies hat auch für die Stadt Euskirchen gravierende Auswirkungen, da sämtliche Verbindungen zwischen der Stadt Euskirchen und der SIT gekappt wurden und somit einige wichtige Programme nicht zur Verfügung stehen.

Eigene Systeme der Stadt nicht betroffen

Die vollständigen Auswirkungen werden derzeit bei der SIT noch analysiert, so dass nach Angaben der Stadtverwaltung hierzu noch keine genauen Informationen vorliegen. Die eigenen Systeme der Stadt Euskirchen sind von dem Angriff nicht betroffen. Am Montag konnte die Verwaltung auch keine E-Mails von externen Absendern erhalten oder selbst E-Mails versenden. Für dieses Problem konnte jedoch noch am selben Tag eine Lösung geschaffen werden, so dass die Verwaltung nun wieder normal erreichbar ist. Das Serviceportal auf der städtischen Homepage ist allerdings weiterhin nicht erreichbar.

Die Dienststellen seien in unterschiedlicher Intensität von dem Ausfall betroffen. Für alle Bereiche gelte beispielsweise, dass derzeit keinerlei Einnahmen verbucht und Auszahlungen getätigt werden können. Das Bürgerbüro könne derzeit keinerlei Melde- und Passangelegenheiten bearbeiten. In absolut dringenden Notfällen von Passangelegenheiten kann das Bürgerbüro kontaktiert werden, um gegebenenfalls eine Lösung zu finden.

Alle vereinbarten Termine für die kommenden Tage wurden laut Stadt abgesagt; neue können nicht vereinbart werden, solange nicht feststeht, wie lange die erforderlichen Programme nicht zur Verfügung stehen.

Folgende Dienstleistungen weiterhin möglich

Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen, Parkausweisen außerhalb der aG-Regelung, Untersuchungsberechtigungsscheinen und Fischereischeinen, Aushändigung von WBS-Anträgen und EU-Pass-Anträgen, Anfertigung von Beglaubigungen, Annahme/Ausgabe von Fundsachen, Verkauf von Müllsäcken. Im Standesamt können Sterbefälle soweit bearbeitet werden, dass Beisetzungen durchgeführt werden können. Geburten können ebenfalls behelfsweise bescheinigt werden.

Die in dieser Woche anstehenden Eheschließungen werden durchgeführt, Eheurkunden können allerdings nicht ausgestellt werden. Für weitere geplante Eheschließungen wird die Durchführbarkeit noch geprüft. Vaterschaftsanerkennungen können nicht bearbeitet werden. In dringenden Fällen erfolgt eine Verweisung an das Jugendamt. Die Stadt Euskirchen wird über die weiteren Entwicklungen stetig informieren.


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