Stefan Pauly

Baumfällungen im Wasserpförtchen

Eine beschädigten und kranke Linde im Wasserpförtchen in Mayen.

Eine beschädigten und kranke Linde im Wasserpförtchen in Mayen.

Bild: Claudia Henning-Prehl/Stadt Mayen

Mayen. Die Stadtverwaltung Mayen nimmt zur Kritik der Baumfällungen im Wasserpförtchen Stellung: Die bei den Bäumen im Stadtgebiet regelmäßig stattfindende Baumprüfung hätte bei den Linden im Wasserpförtchen im Dezember 2022 ergeben, dass in den Kronen der elf Linden Totholz mit einem Astdurchmesser von bis zu 20 Zentimetern vorhanden war. Trockene oder morsche Äste hätten jederzeit ausbrechen und bei einem derartigen Astdurchmesser zu erheblichem Personen- oder Materialschaden führen können. Aufgrund der Beschädigungen bestand im Zuge der Verkehrssicherungspflicht dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt.

Für die von einem Fachunternehmen durchgeführten Baumpflegearbeiten wären nun hohe und nicht förderfähige Kosten von mehreren tausend Euro für den ohnehin belasteten Haushalt angefallen, obwohl der Ausbau des Wasserpförtchens für das Jahr 2024 vorgesehen ist und die Bäume spätestens dann hätten gefällt werden müssen. Die Straße Wasserpförtchen weist ebenso wie die Gehwege und Parkplätze starke Beschädigungen auf. Sie ist gespickt mit Schlaglöchern und auf ganzer Länge, wie auch die Ufermauer, sanierungsbedürftig. Da die bereits 87-jährigen Linden keinen ausreichenden Wurzelschutz hatten, hätten sich an vielen Stellen Risse im Asphalt gebildet und das Pflaster wurde im Bereich der zum Pflanzzeitpunkt nicht angemessen dimensionierten Baumscheiben um mehrere Zentimeter angehoben. Weiterhin ist der Boden im Bereich des Wasserpförtchens aufgrund des Verkehrsaufkommens und der ständigen Befahrung stark verdichtet, was neben dem Wachstum auch den allgemeinen Zustand der Bäume negativ beeinflusst hat. Bedingt durch den Einsatz von Streusalz in den Wintermonaten und den schlechteren Standortgegebenheiten als im Wald, hatten die Bäume keine ausreichende Versorgung und eine deutlich geringere Lebenserwartung.

Der Erhalt von Bäumen in diesem Bereich wäre im Rahmen der Sanierung somit nicht möglich und daher auch nie vorgesehen. Hinzu komme, dass die Bäume anteilig auf der Kanaltrasse standen, die im Zuge der Umgestaltung vollumfänglich saniert werden soll. Durch die Schaffung von Retentionsraum und damit der Versetzung der Ufermauer um drei Meter könnten auch die Bäume im Gehwegbereich unmittelbar an der Nette nicht erhalten werden. Bei der zukünftigen Neupflanzung von unter anderem 15 großkronigen Bäumen würden klimaangepasste und innenstadttaugliche Arten ausgewählt, die dann einen pflanzengerechten Ausbau vorfinden würden, der eine lange Lebensdauer ermögliche. Somit werde der überwiegend bereits 87-jährige Baumbestand eine standortgerechte Verjüngung erfahren und das Stadtklima verbessern.

Um die Frist zur Einhaltung des Fällverbotes gemäß § 39 BNatSchG (beginnend am 1. März) und die Einhaltung der Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege einzuhalten, wurden die Baumfällarbeiten nun vorgenommen. Da im Zuge der Ausbaumaßnahme alle Bäume gefällt werden müssen, hat die Stadt Mayen im Vorfeld die Bewilligung der Maßnahme beim Fördergeldgeber ebenso wie die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und erhalten.

www.mayen.de

 


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