

Nachdem sich die Verdachtsmomente erhärtet hatten, wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 6 Objekte erlassen, die am 29.11.2016 vollstreckt wurden. Dabei wurden in einer von den Beschuldigten angemieteten Halle in der Ortslage Mendig drei Räumlichkeiten festgestellt, in denen insgesamt ca. 300 Cannabispflanzen angebaut wurden. Des Weiteren wurde an der Wohnanschrift eines Beschuldigten eine weitere Indoor-Anlage mit ca. 40 Cannabispflanzen festgestellt. Bei den Durchsuchungen wurden die vier Beschuldigten und ein fünfter, ebenfalls 28 Jahre alter Mann angetroffen, gegen den bis dahin kein Tatverdacht bestanden hatte. Die fünf Männer wurden vorläufig festgenommen und am 30.11.2016 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ gegen zwei Beschuldigte Haftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei ein Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Gegen die drei übrigen Beschuldigten wurde mangels dringenden Tatverdachts kein Haftbefehl erlassen.