Neue Allgemeinverfügung im Kreis MYK
Die Regelungen gelten von Donnerstag, 22. April bis einschließlich Mittwoch, 12. Mai. Die dafür erforderliche Allgemeinverfügung wird am morgigen Mittwoch veröffentlicht. Es besteht weiterhin Schulpflicht, jedoch findet kein Präsenzunterricht statt und die betroffenen Einrichtungen stellen auf Fernunterricht um. Die von den Kitas angebotene Notbetreuung richtet sich unter anderem an Kinder berufstätiger Eltern oder berufstätiger Alleinerziehender, die auf eine Betreuung angewiesen sind und denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Der Landkreis Mayen-Koblenz traf diese Entscheidung in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde des Landes und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, welches für die Kitas zuständig ist. Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt: „Wir haben aktuell in Andernach, Bendorf und Mayen sowie der Verbandsgemeinde Weißenthurm ein konkretes Infektionsgeschehen in mehreren Schulen und Kitas. Hinzu kommt eine erhöhte örtliche Inzidenz in den relevanten Altersgruppen, weshalb eine Ausbreitung der Infektionen zu erwarten ist.“ Obwohl die Schulen und Kitas sehr gute Hygienekonzepte haben und anwenden, sei die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, aber auch des Lehrpersonals oder der Kita-Bediensteten nicht auszuschließen. „Die befristeten Maßnahmen sind nach intensiver Bewertung und Abwägung in den genannten Kommunen notwendig. Wir beobachten die Lageentwicklung natürlich auch in den anderen Kommunen des Landkreises sehr genau und werden unmittelbar reagieren, sobald vergleichbare Entwicklungen andernorts im örtlichen Infektionsgeschehen erkennbar werden“, stellt der Landrat fest.a