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Roter Punkt regelt Zutritt in die Geschäfte

Woher weiß man eigentlich viele Personen gemeinsam Zutritt in ein Geschäft oder ein Ladenlokal haben? Eine Frage, die sich Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen sicher des Öfteren gestellt haben
Die Zahl im roten Punkt gibt die Anzahl der Kunden an, die sich gleichzeitig in einem Geschäft in der Verbandsgemeinde Mendig aufhalten dürfen. Foto: VG Mendig

Die Zahl im roten Punkt gibt die Anzahl der Kunden an, die sich gleichzeitig in einem Geschäft in der Verbandsgemeinde Mendig aufhalten dürfen. Foto: VG Mendig

Während man zum einkaufen ging oder sich in eine Schlange einreihte, konnte man in den letzten Tagen bereits einen roten Punkt am Geschäftseingang entdecken. In der Verbandsgemeinde Mendig hat man nämlich eine gute Lösung gefunden, den Besucherverkehr in den Geschäften zu regeln. An der Eingangstür weist eine Zahl in einem roten ovalen Punkt eindeutig darauf hin, wie viel   Kunden sich maximal zur gleichen Zeit in einem Ladenlokal aufhalten dürfen.                                                                               Christopher Wittig, Teilbereichsleiter Sicherheit & Ordnung, erklärt den Zweck der Ausweisung gleichzeitig auch mit dem Vorteil, dass „die Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob und wann das Geschäft auf die Relation von Verkaufsfläche und Personen überprüft wurde.  Der rote Punkt signalisiert, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Mendig vor Ort war und die Einhaltung der auferlegten Hygienerichtlinien geprüft hat.“ So schafft man in der  Verbandsgemeinde Mendig mit klaren Definitionen Sicherheit. Auch in den nächsten Tagen und Wochen wird das Ordnungsamt stichprobenartig die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und überprüfen.


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