Nico Lautwein

Finanzielle Unterstützung nach Unwetter um Pfingsten für Privathaushalte

Ruwer. Nach dem Unwetter an Pfingsten in der Verbandsgemeinde Ruwer erhalten die betroffenen Personen und Haushälte nun finanzielle Unterstützung.

Das Unwetter an Pfingsten hat auch in der Verbandsgemeinde Ruwer erhebliche Schäden angerichtet.

Das Unwetter an Pfingsten hat auch in der Verbandsgemeinde Ruwer erhebliche Schäden angerichtet.

Bild: Florian Blaes

Nach dem Unwetter während der Pfingstfeiertage in der Verbandsgemeinde Ruwer, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nun mitgeteilt, dass das Land Personen in privaten Haushalten, die sich in Folge des Unwetters an Pfingsten in einer außergewöhnlichen existenzgefährdenden Notlage befinden, eine finanzielle Unterstützung gewährt.

Bis zu 3.000 Euro pro Haushalt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt bzw. unbrauchbar wurden und deren Schaden nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen eine Schadenshöhe von 5.000 € übersteigt. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 € für den Haushaltvorstand sowie für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 € erhalten. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3.000 €. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit kann die Soforthilfe bereits ab einer Schadenssumme von 3.000 € gewährt werden. Die Hilfe braucht grundsätzlich nicht zurückgezahlt zu werden.

Die Unterstützung kann bis zum 04. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://add.rlp.de/ bzw. unter https://add.rlp.de/service/presse/detail/finanzielle-unterstuetzung-nach-unwetter-rund-um-pfingsten zu finden.

Die Antragsformulare liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Papierform aus. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung besteht, helfen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bürgerdienste gerne weiter.

 


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