

Das befürchten die Ortsbürgermeister von Mandern und Waldweiler. Mit uns haben sie darüber gesprochen, was die Sparvorschläge der Verwaltung für sie bedeuten würden. Mit großer Sorge betrachten der Manderner Bürgermeister Tim Kohley und sein Bürgermeisterkollege aus Waldweiler, Manfred Rauber, vor Hintergrund der allgemein angespannten Haushaltslagen der Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz den immer größer werdenden Druck, der durch das kommunale Haushaltsrecht und schließlich durch die zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsvorgaben verantwortlichen Verwaltungen auf die OrtsbürgermeisterInnen und Ratsmitglieder ausgeübt wird. Spagat zwischen nicht ausgeglichenem Haushalt und Pflichtausgaben.
Ginge es nach Tim Kohley, dann sollte es grundsätzlich möglich sein, dass alle verantwortlichen politischen MandatsträgerInnen einer Kommune durch die Aufstellung eines Haushaltsplanes ihre jeweiligen Vorstellungen über den ordentlichen Betrieb, aber auch der Entwicklung einer Kommune, einbringen. Der ordentliche Betrieb einer Kommune wird durch die Erfüllung der Pflichtaufgaben geregelt, wozu beispielsweise Gehaltszahlungen an die Gemeindearbeiter oder die Unterhaltung kommunaler Einrichtungen wie Gemeindehäuser, Kindergärten, Schulen oder Friedhöfe gehören. Wird ein Haushalt erstellt, so sind logischerweise zuerst die Mittel zur Erfüllung der Pflichtaufgaben zu priorisieren. »Einem großen Teil der Kommunen fällt es angesichts der finanziellen Situation und nicht ausgeglichener Haushalte bereits heute sehr schwer – trotz und wegen erheblicher Sparmaßnahmen - überhaupt noch ihren Pflichtaufgaben nachzukommen, was OrtsbürgermeisterInnen und Ratsmitglieder regelmäßig demotiviert«, bedauert der Manderner Ortschef. Damit eine Kommune aber langfristig attraktiv und auch erhalten bliebe, müssten die MandatsträgerInnen konsequent innovative Konzepte erarbeiten und versuchen, diese in die Umsetzung zu bringen. »Innovationen, wie beispielsweise die Schaffung ansprechender Begegnungsstätten für alle Generationen, die Einrichtung eines Jugendtreffs oder die Erweiterung eines Spielplatzes, aber auch einfache Dinge, die ein Dorf schlicht schöner und schließlich auch lebenswert machen, wie z.B. eine saisonale Bepflanzung öffentlicher Plätze oder die Förderung ortsansässiger Vereine, sind in der Regel freiwillige Ausgaben
An dieser Stelle wird es nun besonders interessant bzw. für BürgermeisterInnen und Ratsmitglieder besonders frustrierend: Ist der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen, beginnt jetzt das Tauziehen um jede einzelne Investition. Dieses Prozedere nimmt teilweise schon absurde Ausmaße an.
Der erste Schritt der Kommunalaufsicht, welche gesetzlich zur Überwachung des Haushaltsrechts bestimmt und dafür verantwortlich zeichnet, ist, dass ein nicht ausgeglichener Haushalt nicht genehmigt wird. Das heißt dann in der Praxis: Eine Gemeinde steht im schlimmsten Fall ohne genehmigten Haushalt da, was eine große Unsicherheit bedeuten und ein ungutes Gefühl bei allen Beteiligten vermittelt.
Um dies zu verhindern, hat sich der Manderner Rat laut Kohley »schweren Herzens« viele Investitionen, den sogenannten freiwilligen Leistungen, im Vorhinein für seine Gemeinde gestrichen. So wird der Friedhof nicht neu gestaltet, der Traktor nicht gekauft und der Spielplatz nicht mit neuen Spielgeräten erweitert. Doch das reichte nicht, um neue Schulden zu verhindern. Mandern erhöhte daraufhin gezwungenermaßen die Grundsteuer, die für Grundstücke erhoben wird.
Auch die Gewerbesteuer der ortsansässigen Gewerbe und Industriebetriebe gleicht den Haushalt nicht aus. Denn entgegen der Meinung vieler BürgerInnen verbleibt laut Kohley nur ein geringer Teil, nämlich 20 Prozenz der Gewerbesteuer, tatsächlich bei der jeweiligen Ortsgemeinde. Die restlichen 80 Prozent teilen sich Kreis und Verbandsgemeinde.
Möglich mache dies die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches festgelegte Umlage, welche die Ortsgemeinden an den Kreis und die Verbandsgemeinde zahlt. Dies betrifft auch die Grundteuer A und B von der jeweils 43 Prozent an den Kreis und 41 % an die Verbandsgemeinde fließen. "Für eine Gemeinde wie Mandern ist das besonders schlimm, weil wir keine Schlüsselzuweisung bekommen. Durch hohe Gewerbesteuereinnahmen gilt Mandern offiziell als reich, obwohl dies tatsächlich nicht zutrifft. Dennoch gibt es keine Schlüsselzuweisung.", konstatiert Kohley die Vorgehensweise.
Um im weiteren Verfahren nun aus Sicht der Kommunalaufsicht überhaupt wieder verhandlungswürdig zu werden, wird verlangt, dass die betreffende Kommune die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer erhöht. Weigert sich eine Kommune dies zu tun, gibt es derzeit keinen Spielraum für weitere Verhandlungen mehr. Mandern hat also gezwungenermaßen die Grundsteuer A von 300 % v.H. auf 345 % v.H., die Grundsteuer B von 450 % v.H. auf 465 % v.H. und die Gewerbesteuer von 365 % v.H. auf 380 % v.H. erhöhen müssen, was den aktuellen Forderungen des Landes RLP entspricht. Den größten Nutzen hieraus haben jedoch Kreis und Verbandsgemeinde. Weitere Vorschläge sind beispielsweise die Erhöhung von Mieten, welche Vereine für die Nutzung kommunaler Einrichtungen wie Mehrzweckhallen oder verschiedener anderer Anlagen zahlen, bis hin zur Schließung kommunaler Einrichtungen.
Konkret für Mandern wurde hier beispielsweise vom Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgeschlagen, dass die von den ortsansässigen Vereinen für Veranstaltungen in der Siebenbornhalle gezahlte Miete von 500 bis 1000 Euro pro Tag auf einen die tatsächlich anfallenden Kosten abdeckenden Betrag, welcher nach ersten Berechnungen der Ortsgemeinde bei zwischen 500 bis 1000 Euro pro Tag liegen dürfte, angehoben werden soll, damit durch die Vermietung keine verstecke Förderung der Vereine erfolgt. ´
Tim Kohley: "Für den Dorfladen, welcher in einem Gebäude der Gemeinde untergebracht ist, wurde vorgeschlagen, dass wir ebenfalls die Miete erhöhen. In beiden Fällen habe ich angemahnt, dass diese Mieterhöhungen unsere Vereine und auch den Dorfladen in eine nicht mehr finanzierbare Situation bringen werden, was schließlich u.a. eine Schließung des Dorfladens oder die Auflösung eines Vereins zur Folge haben könnte."
Ähnlich sieht es in der Nachbargemeinde Waldweiler aus. Hier wurde beispielsweise vorgeschlagen, deren Mehrzweckhalle gleich ganz zu schließen und die Halle zu veräußern. "Wir versuchen ja, die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber alles doch mit einem gewissen Sinn und Maß", betont Waldweilers Bürgermeister Manfred Rauber. Das Leben im Dorf müsse ja schließlich noch funktionieren und es könne nicht sein, dass wir Vereinen wie dem Sportverein oder dem Karnevalsverein die Halle für 500 oder 1000 Euro pro Tag vermieten. Das hätte doch zur Folge, dass die Vereine nach und nach aussterben und das wollen wir doch nicht, so Rauber.
Der erzwungene Verzicht auf freiwillige Ausgaben - wie die hier genannten - ist aus meiner Sicht der falsche Weg, sind es doch gerade diese, die eine Ortsgemeinde attraktiv und für die Menschen lebenswert machen. "Wenn eine Gemeinde zukünftig nicht mehr die Möglichkeiten hat, soziale und kulturelle Maßnahmen zu finanzieren, um so das soziale Miteinander und den Zusammenhalt in der dörflichen Gemeinschaft zu stärken, macht dieses Vorgehen die Gemeinden zunehmend unattraktiver und die Menschen werden mittelfristig in größere Gemeinden oder Städte abwandern, was langfristig wiederum zu einem Aussterben des ländlichen Raumes führen wird", bedauert Manfred Rauber, Bürgermeister der Gemeinde Waldweiler. Auch die Unterstützung der ortsansässigen Vereine muss weiterhin für jede Gemeinde finanzierbar bleiben, übernehmen doch gerade die Vereine in den Dörfern vielfältige soziale Aufgaben.
All‘ dies führt bei vielen Ratsmitgliedern und BürgermeisterInnen zu großem Unmut, und sie verlieren die Lust, sich in ihrer Freizeit weiterhin ehrenamtlich kommunalpolitisch zu engagieren. Was ich persönlich sehr bedauere und auch als gefährlich ansehe, weil so Randgruppen die Chance erhalten, politisch größeren Einfluss zu nehmen.
Einen geschlossenen Rücktritt wie in der Gemeinde Freisbach hält Kohley zwar grundsätzlich für ein probates Mittel auf die Misere aufmerksam zu machen, es sei aus seiner Sicht aber weder zielführend, noch entspräche es dem Eid, den BürgermeisterInnen und Ratsmitglieder einmal abgelegt haben. "Ich kann die Entscheidung emotional absolut nachvollzeihen, sehe doch gerade in schwierigen Zeiten BürgermeisterInnen und Ratsmitglieder in der Pflicht, pragmatisch und rational zu handeln, wurde ihnen doch bei ihrer Wahl das Vertrauen ihrer Mitbürger geschenkt, um sich im Sinne und zum Wohle der Kommune einzusetzen.Wir brauchen keine Rücktritte, sondern Menschen, die sich weiterhin kommunalpolitisch engagieren und die Probleme nach oben klar kommunizieren.", so das klare Credo von Manderns Bürgermeister.
Seiner Meinung nach sei ein echter Schuldenschnitt nötig, der die Kommunen auch tatsächlich schuldenfrei mache und eine finanzielle Ausstattung, die den Verantwortlichen ein zukunftsorientiertes Handeln ermögliche, um langfristig weiter existieren zu können.
Und Tim Kohley stellt klar: „Meine oben gemachten Aussagen verstehe ich nicht als Angriff auf die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung oder die Verwaltung der Verbandsgemeinden. Die Verwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Einhaltung des kommunalen Haushaltsrecht zu überwachen. Ich möchte vielmehr alle Beteiligten dafür sensibilisieren, sich mit Bedacht und gegenseitigem Verständnis weiter für die Kommunen unserer Region stark zu machen. Denn es wird zukünftig – auch ohne die finanziellen Probleme - immer schwerer werden, bei unseren MitbürgerInnen die Bereitschaft zum politischen Engagement zum Wohle der Gesellschaft zu wecken.Die Folgen eines solchen „kollektiven“ Rücktritts à la Freisbach müssen wohlüberlegt sein. Ein zeitnaher Austausch, z. B. in Form eines „runden Tisches“ auf Verwaltungsebene mit den regionalen und kommunalen Entscheidungsträgern ist deshalb aus meiner Sicht dringend notwendig, ehe noch mehr Porzellan zerschlagen wird."


