

Eine Betreuerin oder ein Betreuer kann nicht ein-fach festgelegt werden. Zunächst muss beispiels-weise von einem Angehörigen, Nachbarn oder ei-nem Krankenhaus ein Betreuungsantrag beim Ge-richt gestellt werden. Dieses beauftragt dann die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung den Fall zu prüfen. Die Mitarbeitenden fahren zu der betroffenen Person, sprechen mit ihr und schauen sich deren Lebenssituation an. Es folgt ein ausführlicher Sozialbericht an das Amtsgericht. Erst danach trifft dieses eine Entscheidung.
Auch Angela Krämer bestätigt: "Meine Aufgabe ist nicht Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Es geht darum, sie dabei unterstützen, Entscheidungen für sich selbst zu treffen und ihre Rechte und Bedürfnisse im Blick zu haben". Ihr Ziel sei es, den Menschen zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen.
Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung sucht weitere Menschen, die sich in diesem verantwor-tungsvollen Beruf selbstständig machen wollen.
Das Berufsfeld bietet viele abwechslungsreiche Aufgaben. Dabei können die Arbeitszeit und der Arbeitsumfang selbst bestimmt werden. Einige sind nebenberuflich oder in Teilzeit als Betreuer:in tätig. Die Betreuertätigkeit bietet einen großen Spiel-raum, um verschiedene Menschen und Berufsgruppen kennenzulernen und mit ihnen zu interagieren.
Interessierte können sich gerne von den Mitarbei-tenden der Betreuungsbehörde des Kreises Trier-Saarburg beraten lassen. Termine können unter den Rufnummern 0651/715-254 (-418 oder -110) oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@trier-saarburg.de vereinbart werden.