

Nach mehreren Monaten mit gerichtlichen Auseinandersetzungen haben die Biebelhausener Mühle und EDEKA eine grundsätzliche Verständigung über die betroffenen Filialstandorte erreicht. Im Mittelpunkt der Gespräche standen unterschiedliche Auffassungen zu Miet- und Untermietverhältnissen in EDEKA- und Neukauf-Märkten.
Die Gespräche seien in den vergangenen Wochen unter Einbeziehung der jeweiligen anwaltlichen Berater fortgeführt worden, teilte die Biebelhausener Mühle mit. Ziel sei eine Regelung der anhängigen Verfahren sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die betroffenen Filialen, Beschäftigten und Kunden gewesen. Über die Einzelheiten der Vereinbarungen haben die Beteiligten laut Unternehmen Vertraulichkeit vereinbart.
Die Biebelhausener Mühle betreibt unter anderem Filialen in den Märkten in Saarburg, Konz, Trier sowie weitere Standorte in der Region. Ob diese konkret von den nun getroffenen Regelungen betroffen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
In der Mitteilung verweist die Biebelhausener Mühle außerdem auf eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken zum Standort Schwalbach-Elm. Die gegen das Unternehmen gerichtete Räumungsklage wurde demnach abgewiesen. Damit setzte sich in diesem Verfahren die Auffassung, eine sofortige Beendigung des Standorts aufgrund einer fristlosen Kündigung sei gerechtfertigt, nicht durch.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung stellt das Urteil einen wichtigen Baustein für die nun erzielte Gesamtlösung dar.
Die Biebelhausener Mühle erklärt, besonders wichtig sei, dass eine zwischenzeitlich im Raum stehende vorzeitige Räumung einzelner Standorte auf Grundlage fristloser Kündigungen nicht weiter verfolgt werde. Für die betroffenen Filialen, Beschäftigten und Kunden bestehe dadurch nach Einschätzung des Unternehmens mehr Planungssicherheit.
Welche Standorte langfristig fortgeführt werden und für welche Filialen Rückgabetermine vereinbart wurden, nennt die Biebelhausener Mühle nicht. Das Unternehmen spricht von „sachgerechten Regelungen“ für die einzelnen Standorte.
Die Verständigung mit EDEKA sieht die Biebelhausener Mühle als weiteren Schritt in ihrem laufenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsprozess. Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe, des Sortiments und der wirtschaftlichen Steuerung sollen nach Angaben der Geschäftsleitung fortgeführt werden.
Ziel sei es, diejenigen Standorte möglichst langfristig zu betreiben, an denen dies wirtschaftlich sinnvoll möglich sei. Die nun vereinbarten Regelungen und Rückgabetermine bezeichnet die Geschäftsleitung als Kompromiss, der die unterschiedlichen Interessen berücksichtige.
Eine Stellungnahme von EDEKA zu den Vereinbarungen liegt bislang nicht vor. Die konkreten Auswirkungen auf einzelne Filialstandorte bleiben daher zunächst offen.




