

Update vom 30. Mai, 12 Uhr: Aktuelle Laborbefunde geben Entwarnung: Das Trinkwasser kann im 650-Einwoher-Ort Allenbach kann wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.
--------------------------------------
Eine routinemäßige Überprüfung hatte auf die Belastung hingedeutet. Als Vorsichtsmaßnahme muss das Trinkwasser bis auf Weiteres vor der Nutzung einmalig sprudelnd aufgekocht werden.
Das Abkochgebot gilt für folgende Zwecke:
Trinken und Zubereitung von Getränken (z.?B. Kaffee, Tee, Saftschorlen)
Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
Zähneputzen und Mundpflege
Medizinische Zwecke wie Reinigung von Wunden oder Nasenspülen
Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Nicht abgekochtes Wasser darf weiterhin für Reinigungszwecke, die Toilettenspülung, das Tränken von Haustieren und Vieh sowie für die Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen) genutzt werden – solange es nicht getrunken oder auf offene Wunden gelangt.
Die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen bitten die Einwohner, auch ihre Nachbarn und Mitbewohner über diese Maßnahme zu informieren. Das Wasser wird vorübergehend stärker gechlort, was zu Geschmacksveränderungen führen kann. Die Bevölkerung wird informiert, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.




