Gutachter: Pizza-Mann voll schuldfähig
Der 54 Jahre alte Gastwirt bestreitet, dass er die Pizzeria und das Haus in der Hauptstraße 228 in Idar-Oberstein durch einen „warmen Abbruch“ loswerden wollte. Er habe an dem Haus immer viel renoviert und, um Kosten zu sparen, selbst verschiedene Arbeiten in den Nachtstunden ausgeführt, wenn er das Restaurant schon geschlossen hatte, so hat sich der Pizzeriawirt gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen bei einem Untersuchungstermin in der Haftanstalt geäußert.
Versuchter Mord
In der Hauptverhandlung, die seit Oktober letzten Jahres vor der fünften Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach stattfindet, hat er bisher noch keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Versicherungsbetrug, schwere Brandstiftung und versuchter Mord – diese schweren Tatvorwürfe listet die Anklage auf.
Drei Mal brannte es im Frühjahr letzten Jahres in kurzen Abständen hintereinander in dem Anwesen Hauptstraße 228 in Idar-Oberstein, in dem der 54-jährige Angeklagte eine Pizzeria betrieb und zwei Wohnungen vermietet hatte. Jeweils sonntags, zuerst am 19. April und danach am 3. Mai brach an verschiedenen Stellen an dem Gebäude Feuer aus und die Ermittler fanden bald Anhaltspunkte für Brandstiftungen.
Verfahren abgetrennt
Am 3. Mai brannte es gleich zwei Mal: die Feuerwehrleute fanden um kurz vor drei Uhr morgens einen Schwelbrand an einem Holzschuppen vor. Am Abend musste die Wehr kurz nach 23 Uhr erneut ausrücken und den Brand einer Holzterrasse sowie einer Garage löschen. Bereits im Mai wurden zwei Tatverdächtige festgenommen, am 21. Juli erfolgten weitere fünf Festnahmen, darunter auch der Betreiber des italienischen Restaurants. Im Oktober letzten Jahres begann der Prozess gegen den Gastwirt und fünf weitere Männer aus dem Raum Idar-Oberstein, denen die Brandstiftungsserie an der Pizzeria und an einem Haus in der Höckelböschstraße zur Last gelegt wurde, vor der fünften Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach.
"Voll schuldfähig"
Im Januar trennte die Kammer das Verfahren gegen zwei Männer ab, die lediglich an einer Brandstiftung beteiligt waren. Beide Angeklagte erhielten eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seit dem 28. Januar wird gegen die weiteren vier Männer weiterverhandelt, nach der Ablehnung eines Brandsachverständigen musste das Gericht einen neuen Gutachter beauftragen. Einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Sachverständigen, den Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel in der jüngsten Sitzung der Jugendkammer stellte, lehnte das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Bruno Kremer ab. Der Sachverständige kommt nach einer ausführlichen Betrachtung der Krankheitsgeschichte des Angeklagten zu dem Ergebnis, dass der 54-Jährige voll schuldfähig ist. Während der Untersuchung hatte ihm der Gastwirt eine ausführliche Schilderung gegeben, wonach er sich selbst als Opfer von Schutzgelderpressungen sieht. Über die näheren Umstände der Brände schwieg er sich aber auch gegenüber dem Gutachter aus. Das Verfahren wird am 18. Mai um 8 Uhr fortgesetzt.
Text: Chirsine Jäckel / Foto: Klaus Desinger
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