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Klaus Desinger

Verstärkte Kontrollen: Bubatz-Verbot für Autofahrer hat Bestand

Birkenfeld. Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis ist der Stoff am Steuer weiterhin tabu, teilt die Polizei Birkenfeld mit.

Autofahrer dürfen auch nach der Legalisierung kein Cannabis konsumieren.

Autofahrer dürfen auch nach der Legalisierung kein Cannabis konsumieren.

Bild: Pixabay

Nach Inkrafttreten des Gesetztes hinsichtlich der (Teil-)Legalisierung von Cannabisprodukten zum 1. April warnt die Polizei vor dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss der Droge. Wenn auch der Besitz im öffentlichen Raum von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum bei Personen, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, erlaubt ist, so bleibt das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss des berauschenden Mittels verboten. Wer unter Wirkung der genannten Droge am Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt gemäß dem §24a StVG ordnungswidrig. Den Fahrzeugführenden droht bei einem Erstverstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Verkehrsunfälle, welche auf den Konsum von Cannabis-Produkten oder anderen berauschenden Mitteln zurückzuführen sind, werden gemäß dem §315c StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wird durch die Polizei festgestellt, dass ein nicht sicheres Führen von Kraftfahrzeugen infolge des Genusses des berauschenden Mittels im Straßenverkehr vorliegt, droht ebenso eine Freiheits- oder Geldstrafe. Die Polizei warnt vor dem Konsum von Cannabis und der anschließenden aktiven Teilnahme im öffentlichen Verkehrsraum und intensiviert diesbezügliche Kontrolltätigkeiten


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