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Geld borgen als Rentner: Gar nicht so einfach!

Wer sich in jungen Jahren einen Kredit aufnehmen möchte, um beispielsweise ein neues Auto zu kaufen oder endlich seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, hat bei entsprechender Bonität meistens keine Probleme, den gewünschten Geldbetrag von seiner Bank oder einem anderen Kreditgeber zu bekommen. In späteren Jahren wird dieses Vorhaben in Deutschland jedoch ungleich schwieriger. Aufgrund des erhöhten Risikos scheuen viele Institute nämlich davor zurück, Rentnern Geld zu leihen. Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ganz aussichtslos ist das Vorhaben auch in diesem Fall nicht. 

Der Weg zum Seniorenkredit

Jeder zweite Deutsche fürchtet sich mittlerweile vor Armut im Alter. Die Menschen fragen sich: Kreuzfahrt oder Sozialfall – wie sieht mein Alter aus? Bei den meisten Personen nehmen die Bedürfnisse und Wünsche zwar im Alter ab. Das heißt aber nicht, dass dann gar keine größeren Anschaffungen mehr erforderlich sind. Die gute Nachricht: Grundsätzlich sind Kredite auch für Senioren mit nur kleiner Rente möglich. Allerdings nur dann, wenn sie auch die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen:


•    Es muss sich dabei um eine gesicherte Rente handeln.
•    Der Antragsteller muss seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
•    Die Bonität muss entsprechend gut sein.
•    Die aktuellen Ausgaben sollten nicht bereits bei der Antragstellung die Einnahmen übersteigen. 


Doch so ehrlich sollte man gegenüber Senioren schon sein: Das Alter spielt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe der Kredite. Mit 65 Jahren ist es wesentlich einfacher, von den Banken Geld zu bekommen als etwa mit 75 Jahren. Je älter der Antragsteller ist, desto geringer sind die Geldbeträge, die von den Banken vergeben werden und desto kürzer wird auch die Laufzeit angesetzt. Wer die daraus resultierenden hohen Raten nicht mehr stemmen kann, bekommt leider auch kein Geld mehr. 
Ist das der Fall, ist das aber noch lange kein Grund, die Sache gleich auf sich beruhen zu lassen. Denn mittlerweile gibt es eine Reihe von Anbietern, die sich auf die Zielgruppe Senioren spezialisiert und für deren Anforderungen entsprechende Angebotspakete geschnürt haben. 

Das BestAger Darlehen

Seit einiger Zeit wird beispielsweise das BestAger Darlehen von der Allianz Lebensversicherung angeboten. Die Finanzierung erfolgt hier in Form eines Baukredits, der oftmals auch als Immobiliendarlehen bezeichnet wird. Die Besonderheit dabei ist, dass der Kredit durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch besichert wird. 
Eine Zweckbindung gibt es dafür nicht. Das BestAger Darlehen kann für beliebige Zwecke eingesetzt werden. Ob es sich dabei um eine längst erforderliche Renovierung, die Neuanschaffung von Haushaltsgeräten, die langersehnte Kreuzfahrt oder um eine Unterstützung für die eigenen Kinder oder Enkelkinder handelt, bleibt jedem selbst überlassen. 
Durch das Darlehen werden keine Eigentumsanteile übertragen. Die Darlehensnehmer bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer ihrer Immobilie. Das Darlehen braucht zu Lebzeiten jedoch nicht zurückgezahlt werden, sondern nur eine tilgungsfreie Kreditrate. Das BestAger Darlehen wird von der Allianz Lebensversicherung ohne maximale Altersbeschränkung und ohne Gesundheitsprüfung vergeben. 
 

Privatkredit bei Freunden und Verwandten

Viele ältere Personen scheuen davor zurück, sich Geld von Verwandten oder Freunden auszuleihen. Sie schämen sich oft für ihre kleine Rente und sehen sie als schlechtes Ergebnis ihrer Lebensleistung. Vielen ist dieser Unfug leider nicht auszureden, denn eine kleine Rente kann viele unterschiedliche Gründe haben. Eine unzureichende Lebensleistung ist aber so gut wie nie einer davon. 
Wichtig ist, das private Geschäft genauso sauber und ordnungsgemäß durchzuführen, als wenn es sich dabei um einen Kredit von der Bank handeln würde. Um das gute Verhältnis nicht aufs Spiel zu setzen, sollten deshalb ein paar wichtige Regeln beachtet werden. 
Dazu gehört vor allem, einen einfachen Vertrag aufzusetzen, in dem die Eckpunkte des Geschäfts genau geregelt sind. Der Vertrag muss sowohl vom Darlehensnehmer als auch vom Darlehensgeber unterschrieben werden. Dafür ist nicht zwingend ein Notar oder ein Anwalt erforderlich. Es reicht, wenn der Vertrag die Höhe der Darlehenssumme, den Zinssatz sowie den vereinbarten Auszahlungs- und Rückzahlungstermin enthält. 
Auch bei der privaten Leihe können entsprechende Sicherheiten wie etwa das Auto des Darlehensnehmers aufgenommen werden. Diese müssen dann ebenfalls im Vertrag angeführt werden. Der Fahrzeugbrief sollte in diesem Fall ebenfalls an den Darlehensgeber übergeben werden, damit das Auto in der Zwischenzeit nicht weiterverkauft werden kann. 
Wer auf die Vorsichtsmaßnahme in Form eines schriftlichen Vertrages aufgrund der guten Beziehung verzichten möchte, sollte das Geld zumindest nicht in bar übergeben, sondern auf das Konto des Darlehensnehmers überweisen. Als Verwendungszweck sollte in diesem Fall „Darlehen“ gewählt werden. Denn so lässt sich bei allfälligen Streitigkeiten beweisen, dass es sich bei dem überwiesenen Betrag um kein Geschenk, sondern eben um ein Darlehen handelt. 

Wenn die Finanzierung des Alltags zum Problem wird

Kredite und Darlehen sind eine gute Möglichkeit, um damit einmalige Investitionen zu ermöglichen. Sie sind aber nicht dafür geeignet, eine eventuelle Finanzierungslücke dauerhaft zu schließen. Wer jeden Monat zu wenig Geld bekommt, um sich etwa seine aktuelle Wohnung noch leisten zu können, sollte dafür andere Möglichkeiten in Betracht ziehen. Auch wenn die sozialen Leistungen des Staates in den letzten Jahrzehnten eher rückläufig waren, gibt es nach wie vor zahlreiche Möglichkeiten, um eine Unterstützung zu bekommen.
Eine Option für einen staatlichen Zuschuss bietet unter anderem das Wohngeld. Es wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt und kann immer wieder neu beantragt werden. Ob Anspruch besteht, ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, denn die Grenzen für das Haushaltseinkommen sind sehr unterschiedlich. Auskunft gibt es bei der jeweiligen Wohngeldstelle, bei der auch gleich der Antrag eingebracht werden kann. 
Eine weitere Möglichkeit zur Aufbesserung des monatlichen Budgets stellt die Grundsicherung dar. Sie ist dafür gedacht, um den Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzudecken. Ob es Anspruch darauf gibt, lässt sich beim Sozialamt erfragen. Die Höhe der Grundsicherung ist dabei vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem des Partners abhängig. 

 

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