Bistum Trier beurlaubt Diakon
Grund ist, dass gegen den Mann ein staatliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach Paragrah 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Zwar bezieht sich der Vorwurf nicht auf das Tätigkeitsfeld des Mannes als Diakon und dem Bistum sind in Bezug auf diese Tätigkeit auch keine Vorwürfe bekannt. Dennoch sieht sich das Bistum gemäß der "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" aus präventiven Gründen zu der Beurlaubung verpflichtet. Auch ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet. RED

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