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Die Geflügelpest hat auch die Stadt Trier erreicht

Ein verendeter Schwan ist am 24. Februar an einem Gewässer in Trier-Nord gefunden worden. Das tote Tier wurde zur Untersuchtung ins Landesuntersuchungsamt gebracht. Das Friedrich-Löffler-Institute hat nun den Verdacht bestätigt: Der Schwan ist an der Geflügelpest zugrunde geganganen. Die Variante H5N8 ist hochansteckend, aber nach jetzigem Erkenntnistand für den Menschen ungefährlich. Somit ist die Geflügelpest auch im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier angekommen.
Ein Schwan ist an der Geflügelpest bereits verendet. Foto: Symbolbild/Archiv

Ein Schwan ist an der Geflügelpest bereits verendet. Foto: Symbolbild/Archiv

Aufgrund dieses Ausbruchs ist laut Kreisverwaltung das Risiko für Haus- und Nutzgeflügelbestände neu zu bewerten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Erreger in den hiesigen Wasservogelbeständen weiter ausbreitet bzw. auch schon ausgebreitet hat. Daher wird das Veterinäramt zum Schutz der hiesigen Hobby- und Nutzgeflügelbestände eine Aufstallung in einem 500 Meter breiten Uferrandbereich entlang von Mosel, Saar und Sauer sowie in der Stadt Trier, in St. Matthias, Trier-Zentrum, Kürenz, Ruwer-Maximin und Ruwer-Paulin in einer Verfügung anordnen.

Aufstallung soll Übergreifen des Erregers verhindern

Die Aufstallung soll ein Übergreifen des Erregers auf Hausgeflügelbestände verhindern. Ein besonderes Risiko besteht durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen. Daher wird in den genannten Bereichen entlang des Mosel-, Saar- und Sauerufers sowie um die Binnengewässer in der Stadt Trier eine Aufstallung angeordnet. Die Aufstallungspflicht wird in Abhängigkeit des weiteren Seuchenverlaufes vorläufig bis zum 20. Mai befristet.

Regeln für Geflügelhalter

Für alle Halter im Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier gelten nach wie vor die Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltungen gemäß der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November2016 (BAnz AT vom 18.11.2016 V1).  Diese können im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg im Downloadbereich unter Tierseuchen heruntergeladen oder beim Veterinäramt angefordert werden.


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