Erneut hat die Autobahnpolizei Schweich überprüft, ob die Autofahrer auf der A 64 die Regeln der Rettungsgasse einhalten. Zehn Verkehrsteilnehmer hielten sich nicht daran. Gegen sie wurde Anzeige erstattet.
Am frühen Donnerstagmorgen, 30. November, reihen sich die Autofahrer im Berufsverkehr nach Luxemburg auf der A 64 aneinander. Grund für den fast allmorgendlichen Stau im Berufsverkehr ist die Fahrbahnverengung vor der Biewerbachtalbrücke, wo sich die Autobahn von zwei auf eine Fahrspur verringert und die Autofahrer im Reißverschlusssystem auf die verbleibende Fahrspur fahren müssen.
Rettungsgasse direkt bei Stau bilden
In der Steigung kurz vor dem Parkplatz "Dicke Buche" beginnt der Verkehr sich zu stauen. Erste Autofahrer versuchen eine Rettungsgasse zu bilden. Die meisten anderen beteiligen sich nach und nach an diesem Fahrmanöver, das im Zweifelsfall lebensrettend sein kann. Denn bereits bei stockendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit und bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Also nicht erst dann, wenn ein Unfall passiert ist und sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn wenn Autos im Stau bereits dicht an dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, genügend Platz für große Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
200 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Spätestens an der kleinen Brücke vor der Biewerbachtalbrücke müsste jedem Autofahrer klar sein, dass im Stau eine Rettungsgasse zu bilden ist. Denn hier ist ein großes Banner "Bei Stau. Rettungsgasse" über beide Fahrspuren gespannt. Insgesamt sind es an diesem Morgen zehn Autofahrer, die nicht den Platz schaffen, den ein großes Rettungsfahrzeug bräuchte, um notfalls schnell an einen Unfallort zu gelangen, um dort dringend benötigte Hilfe zu leisten. Diese Autofahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg