

Werden die Spritpreise an Tankstellen unerlaubt erhöht, kann das künftig in Rheinland-Pfalz Konsequenzen haben. Die ADD in Trier übernimmt die Überprüfung und Ahndung möglicher Verstöße gegen die bundesweite 12-Uhr-Regel. Eine entsprechende Landesverordnung ist am 27. Oktober in Kraft getreten.
Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen – und zwar um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sind jederzeit erlaubt. Mit der Regelung will die Bundesregierung stärkeren Preisschwankungen entgegenwirken.
Verstöße gegen die Vorgabe gelten als Ordnungswidrigkeit. Die Landesverordnung legt fest, dass die ADD rückwirkend zum 1. April für die Verfolgung und Ahndung zuständig ist.
Die für die Kontrollen benötigten Daten stellt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt zur Verfügung. Die ADD hat inzwischen Zugriff darauf und kann mögliche Verstöße prüfen.
Ein Bußgeld kann allerdings nur verhängt werden, wenn der Tankstellenbetreiber vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Regelung verstoßen hat. Die dafür notwendigen Verwaltungsstrukturen werden derzeit aufgebaut.




