

Im Verlauf dieser Streitigkeit fügte der Beschuldigte seinem Opfer mehrere - letztlich tödliche - Stichverletzungen zu. Obwohl der Mann danach selbst die Polizei alarmierte blieben die Reanimationsmaßnahmen der eintreffenden Rettungskräfte erfolglos. Der Beschuldigte konnte durch die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schweich zuhause angetroffen und festgenommen werden. Da die amtsärztliche Untersuchung Anhaltspunkte für eine Psychose aufgrund schwerer Demenzerkrankung lieferte, erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier am heutigen Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier einen vorläufigen Unterbringungsbefehl (§ 126a StPO) in eine forensisch-psychiatrische Einrichtung.