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VG Konz warnt vor unseriösen Anzeigenschäften

Die Verbandsgemeindeverwaltung (VG) Konz warnt erneut vor unseriösen Anzeigengeschäften. Ziel der Anrufer: Verträge für Werbeanzeigen zu verkaufen für einen Eintrag in einer "Bürgerbroschüre".
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

"Wir sind darüber informiert worden, dass wieder unseriöse Anzeigenverkäufer tätig sind und versuchen per Anruf, E-Mail oder Fax an Unterschriften der Konzer Gewerbetreibenden und Freiberufler zu gelangen", heißt es in einer Mitteilung der VG Konz. Die Anrufer (diesmal verstärkt ausgehend von der Telefonnummer 040/2525456) sind laut VG Konz sehr penetrant, rufen mehrmals täglich an und melden sich mit den Worten: "Sie haben ja die letzten Jahre eine Anzeige in der Bürgerbroschüre geschaltet. Nun melde ich mich wegen der Vertragsverlängerung."  "Wir möchten die Öffentlichkeit hiermit abermals darauf aufmerksam machen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Konz keine werbefinanzierten Publikationen (Broschüren, Stadtplankarten oder Ähnliches) in Auftrag gegeben hat und auch keine Kooperationen eingegangen ist. Wenn wir in Zusammenarbeit mit Verlagen Publikationen herausgeben, erhält der entsprechende Verlag ein Empfehlungsschreiben des Bürgermeisters der Stadt und Verbandsgemeinde Konz. In dem uns Anfang des Jahres bekannt gewordenen Fall steht versteckt und kleingedruckt unter dem Logo des Verlages folgende Formulierung: 'Behördenunabhängig – ohne öffentlichen Auftrag'", so die VG weiter.  

Das rät die VG Konz

  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell Aufträge/ Verträge. Oftmals wird im Telefongespräch ein anderer Zweck genannt, als im Auftragsformular angegeben ist.
  • Einige dieser Anbieter sind unseriös und bieten keine Leistung an, die für Sie von Nutzen ist. Lassen Sie sich auch nicht von angeblichen Mitarbeitern dieser Firmen am Telefon einschüchtern. Erkundigen Sie sich vorher über diese Firmen und lesen Sie die Angebote sorgfältig durch.
  • Ein der VG Konz vorliegender Fax-Vertrag enthält zum Beispiel auch einige Vertragsfallen, unter anderem, dass sich der Anzeigenvertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er vom Kunden nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes gekündigt wird, oder der angegebene Betrag pro Auflage fällig wird. In Abhängigkeit der Anzeigengröße kostet dies bei dem vorliegenden Formular pro Auflage zwischen 324,90 Euro und 903,80 Euro netto. Der Gesamtbetrag liegt demnach - bei vier Auflagen im Jahr über die Gesamtlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren betrachtet - also zwischen 3.093 Euro und 8.600 Euro (brutto)
RED


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