Nico Lautwein

Von Radweg bis Haftbefehl: Polizei stoppt 24-Jährigen in Trier 

Trier. Rollerfahrer in Trier auf Radweg gestoppt – Polizei entdeckt falsches Kennzeichen, fehlende Fahrerlaubnis, Diebstahlsverdacht und offenen Haftbefehl.

Symbolfoto

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Bild: Kevin Schößler

Kontrolle eines Kleinkraftrades und die Folgen

Weil er mit dem Kleinkraftrad auf dem Radweg unterwegs war, hatte ein 24-jähriger Fahrer eines Rollers die Aufmerksamkeit einer Streife der PI Trier auf sich gezogen.

Verstöße bei der Kontrolle aufgedeckt

Bei der anschließenden Kontrolle am gestrigen Montag, 15. September, gegen 17:45 Uhr im Bereich der Metternichstraße stellten die Beamten dann allerdings fest, dass das Befahren des Radweges nur den marginalsten in einer Reihe weiterer Verstöße darstellte. Die Überprüfung des angebrachten Versicherungskennzeichens ergab, dass dieses auf ein anderes Kleinkraftrad ausgegeben worden war und der Roller somit ohne den nötigen Versicherungsschutz unterwegs war. Zudem bestand für das Fahrzeug selbst eine Fahndung, da es mutmaßlich aus einem Diebstahl stammte und wurde vor Ort noch beschlagnahmt.

Weitere Verstöße und Haftbefehl

Hinweisen zufolge konnte es außerdem schneller als die erlaubten 45 km/h fahren. Doch dem noch nicht genug: Der Fahrer war überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und gegen ihn hatte das Gericht in anderer Sache einen Haftbefehl erlassen. Gegen die Zahlung einer Geldstrafe kam der 24-Jährige einer Verhaftung zuvor; er wird sich nun jedoch für die nicht ganz legale Fahrt verantworten müssen.

Quelle: Polizeidirektion Trier


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