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Vereine brauchen 1,6 Millionen Euro

Durch die Corona-Situation brechen Vereinen und anderen Organisationen wichtige Einnahmen weg. Finanzielle Probleme sind die Folge.
Ob Sportveranstaltungen, Weinfeste, Theateraufführungen, Schützenfeste oder Konzerte – vielen Vereinen fehlen in der aktuellen Situation die Einnahmen. Foto: Mager

Ob Sportveranstaltungen, Weinfeste, Theateraufführungen, Schützenfeste oder Konzerte – vielen Vereinen fehlen in der aktuellen Situation die Einnahmen. Foto: Mager

Ein wichtiger Bestandteil des Soziallebens ist für viele Menschen ihr Mitwirken in einem Verein. Gerade in ländlichen Regionen prägen die Vereine oft das Leben der Dörfer und Städte. In ihnen pflegen die Menschen soziale Kontakte und gehen den Beschäftigungen nach, die ihnen Spaß machen. Doch in der aktuellen Corona-Situation fallen genau diese Dinge weg. Die Situation trifft allerdings nicht nur die Aktiven in den Vereinen. Auch die Vereinsstrukturen sind vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Für einige Vereine hat das finanzielle Folgen. Deshalb hat das Land Rheinland-Pfalz Anfang der Woche einen Schutzschild für Vereine auf den Weg gebracht. Zehn Millionen Euro stellt das Land bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die aktuelle Situation in Existenznot geraten sind. Für Vereine besteht die Möglichkeit, Soforthilfen in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro zu erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte, dass die gemeinnützigen Organisationen eine tragende Säule der Gesellschaft seien und die Vereinslandschaft gerade aktuell eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft zeige. Im Kreis Ahrweiler gibt es rund 1.400 Vereine und Initiativen. Bei ihnen hatte die Kreisverwaltung eine Abfrage gestartet nach ihrem finanziellen Bedarf, der aus der Corona-Situation herrührt. Das Ergebnis: Die Vereine im Kreisgebiet haben einen Bedarf von rund 1,6 Millionen Euro gemeldet. In der Abfrage haben die Vereine auch die Hauptgründe für den Bedarf aufgeführt. Insbesondere fallen ihnen aufgrund ausgefallener Kurse und Aktivitäten Gebühren und Beiträge weg. Zudem können sie keine neuen Mitglieder anwerben. Im Gegensatz zur üblichen Verfahrensweise in den Vorjahren haben die ersten Vereine im Kreis die Mitgliedsbeiträge nicht am Ende des ersten Quartals einzogen, sondern den Einzug auf den Sommer verschoben. Da die Situation auch viele Unternehmen in eine angespannte wirtschaftliche Lage gebracht hat, haben Vereine und Initiativen außerdem hohe Einnahmequellen verloren, die Unternehmen bis dahin in Form von Sponsoring-Leistungen geleistet haben. Auf diese Sponsorengelder ist die breite Masse der Vereine und Initiativen allerdings als Einnahmemöglichkeit angewiesen. Diese große Zurückhaltung der Wirtschaftsunternehmen betrifft zum Beispiel die Anzeigenschaltung für Vereinszeitungen, aber auch allgemeine Unterstützungsleistungen. Hier fehlen manchen Vereinen bereits jetzt die Finanzmittel von Bürgern. Vor allem im karitativen Bereich finanzieren viele Vereine einen Großteil ihrer Ausgaben durch Spenden. Seit Beginn der Corona-Krise verzeichnen sie allerdings einen deutlichen Rückgang der Spendenbereitschaft. Da viele Bürger derzeit finanzielle Einbußen verkraften müssen, rechnen die Vereine nicht unbedingt mit einer nennenswerten Steigung der Spendenbereitschaft. Die größten finanziellen Einbußen treffen die Vereine laut der Erhebung der Kreisverwaltung, weil durch das Kontaktverbot Veranstaltungen nicht stattfinden können. Events wie Fußballspiele, Konzerte, Wein- oder Sommerfeste, Flohmärkte oder Kirmesveranstaltungen sind bereits ausgefallen und werden es auch weiterhin. Dadurch bricht den Vereinen ihre größte Einnahmequelle weg. Allerdings stehen den fehlenden Erlösen laufende Ausgaben wie Miet- oder Gehaltszahlungen gegenüber.

Hier gibt es Hilfe
- Beantragen können die Landeshilfe gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen aus Rheinland-Pfalz.
- Sie dürfen keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch genommen oder müssen diese ausgeschöpft haben.
- Sie müssen einen Liquiditätsengpass nachweisen, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.
- Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020.
- Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden. www.wir-tun-was.de www.kreis-ahrweiler.de/weitermachen


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