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Kreis hebt Maskenpflicht im Freien auf

Stabile Inzidenz unter 50 und steigende Impfquote.
Symbol-Foto: Archiv

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Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Ahrweiler liegt stabil unter dem Schwellenwert von 50 und auch die Impfquote steigt weiter an. Aufgrund dieser positiven Entwicklungen hebt der Kreis die „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ vom 2. Dezember 2020 in der Fassung vom 1. Juni 2021 auf. Damit entfällt ab Montag, 7. Juni, „die Maskenpflicht an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel“. Konkret bedeutet dies: in den Innenstadtbereichen von Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig und Bad Breisig, am Bad Breisiger Rheinufer sowie in Maria Laach, Verbandsgemeinde Brohltal, wird die Maskenpflicht im Freien aufgehoben.
Die Kreisverwaltung rät trotz der positiven Entwicklung dringend dazu, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin einzuhalten. Darüber hinaus gelten die landesweiten Regelungen für Kommunen gemäß der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 02 Juni 2021. Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die vollständige 22. CoBeLVO finden Sie im Internet unter https://corona.rlp.de beziehungsweise auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-ahrweiler.de.


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