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Staatsanwaltschaft erhält viele Hinweise zu Flut-Warnung

Gestern hat die Staatsanwaltschaft Koblenz darüber informiert, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens prüft, weil die Warnungen und Evakuierungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe möglicherweise zu spät ergingen. Hinweise können per E-Mail eingereicht werden.
Symbolfoto: Thorben Wengert/pixelio.de

Symbolfoto: Thorben Wengert/pixelio.de

Gestern hat die Staatsanwaltschaft Koblenz bekanntgegeben, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicherweise verspäteter Warnungen und Evakuierungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft. Seitdem gehen laut Staatsanwaltschaft teils wertvolle Hinweise zum Ablauf und zur Bewertung der Ereignisse ein. Um deren geordnete Bearbeitung und zügige Einbeziehung in die laufende Prüfung zu gewährleisten, hat die Staatsanwaltschaft unter der E-Mail-Adresse unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de ein gesondertes Mailpostfach eingerichtet und bittet, Hinweise zu der Unwetterkatastrophe ausschließlich dorthin zu richten. Es sei bis auf Weiteres nicht möglich, solche Hinweise per Telefon entgegenzunehmen, da die damit verbundene Notwendigkeit einer Verschriftung den Ablauf der stattfindenden Prüfung empfindlich zu stören droht. Daher werden Hinweisgeber dringend gebeten, den E-Mail-Weg zu nutzen. 


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