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Eine neue COVID-19-Infektion in der Stadt Monschau, sechs Fälle in Roetgen und ein Dutzend weitere Corona-Fälle in der Gemeinde Simmerath meldet der Krisenstab der Städteregion Aachen. Derweil können ab Freitag auch Menschen der Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin machen.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 206 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.688. 19.390 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 515. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 59, 73 und 96 Jahren und zwei Männer im Alter von 64 und 71 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 153.
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz*
Aachen
773
9229
145
Alsdorf
186
1960
201
Baesweiler
124
1281
203
Eschweiler
142
2204
110
Herzogenrath
146
1862
155
Monschau
36
357
197
Roetgen
22
282
139
Simmerath
51
507
195
Stolberg
208
2372
149
Würselen
95
1634
152
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis
1783
21688
153
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Ab Freitag, 16. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.