15 Corona-Fälle im Monschauer Land

Keinen neuen Corona-Fall kann der Krisenstab aus den Nordeifel-Kommunen melden. Derweil sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter. Welche Lockerungen ab Freitag gelten erfahren Sie auf www.land.nrw/corona

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 17 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26495. Aktuell sind 341 Menschen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:  
Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    127    11330
Alsdorf    50    2496
Baesweiler    12    1503
Eschweiler    58    2714
Herzogenrath    12    2119
Monschau    5    409
Roetgen    5    346
Simmerath    5    590
Stolberg    49    3010
Würselen    17    1975
noch nicht lokal zugeordnet     1    3
Gesamtergebnis    341    26495

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 577.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 18 aus.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenzen des RKI im Wochenrückblick:
Tag    Fr    Sa    So    Mo    Di    Mi    Do
Datum    04.06.21    05.06.21    06.06.21    07.06.21    08.06.21    09.06.21    10.06.21
Städte-Region    34    26    27    26    21    20    18
Land NRW*    34    31    28    27    26    23    21
* Voraussetzung für einige Öffnungsschritte in Stufe 1 ist eine stabile Landesinzidenz (5 Werktage) von unter 35.
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung sieht Öffnungsschritte bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger vor. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.

Seit Sonntag (06. Juni) gelten die Regelungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1). Nachdem die Inzidenz in der StädteRegion an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 gelegenen hat, gelten ab Freitag weitere Lockerungen gemäß Stufe 1. Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf
Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab heute (10. Juni) entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet zum einfachen Risikogebiet im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.  


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