

Neben dem Diebstahl von 20 Ortsschildern wurden teilweise auch die Rahmen und Aufstellvorrichtungen der Ortstafeln beschädigt oder gestohlen.
Ebenfalls ist eine Zunahme von Vandalismusschäden (Beschädigung, Beschmieren mit Graffiti, Anbringen von Aufklebern) an Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum zu beobachten.
Neben Anzeigen wegen Sachbeschädigung und/oder Diebstahl kommt zusätzlich eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Betracht.
Ortstafeln dienen nicht nur der Information über die Bezeichnung der Ortslage. Sie weisen zusätzlich auf den Beginn oder das Ende einer geschlossenen Ortschaft hin, in der in Deutschland gemäß Straßenverkehrsordnung (§3 StVO) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge gilt, sofern keine abweichende Geschwindigkeitsregelung angeordnet und aufgestellt ist und es die äußeren Umstände erlauben.
Straßen.NRW ist bestrebt, die entwendeten Ortstafeln zeitnah zu ersetzen. Die Ortstafeln müssen jedoch individuell bestellt und angefertigt werden, weshalb vorübergehend 50 km/h Beschilderung als Ersatzmaßnahme aufgestellt wird. Beschädigte oder gestohlene Verkehrszeichen werden kurzfristig durch die zuständige Straßenmeisterei gereinigt oder ersetzt.