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Jeweils drei neue COVID-19-Infektionen werden aus den drei Nordeifel-Kommunen gemeldet. Derweil ist die Sieben-Tage-Inzidenz auf 113 gestiegen, es gibt Quarantäneregeln für Urlaubsrückkehrer aus den Niederlanden.
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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Mittwoch, 12.05.2021 genau 318 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 25.304. Aktuell sind 1292 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 589 10829
Alsdorf 121 2360
Baesweiler 35 1432
Eschweiler 124 2605
Herzogenrath 71 2065
Monschau 8 389
Roetgen 12 331
Simmerath 23 565
Stolberg 198 2849
Würselen 108 1876
noch nicht lokal zugeordnet 5 5
Gesamtergebnis 1294 25306
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 554. In den vergangenen Tagen sind drei Männer im Alter von 58, 78 und 81 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 73 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 113 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick
Sa. 08.05. – 112
So. 09.05. – 118
Mo. 10.05. – 114
Di. 11.05. – 112
Mi. 12.05. – 102
Do. 13.05. – 103
Fr. 14.05. - 113
Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental
Im Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind bei dem Aachener Reifenhersteller Continental am Mittwoch 11 positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden noch am Mittwoch umgehend alle 11 betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen. Die Laborergebnisse werden noch im Laufe des heutigen Tages erwartet. Das Gesundheitsamt ist heute vor Ort in dem Betrieb, um gemeinsam mögliche weitere Maßnahmen (evtl. Reihentestung) zu besprechen.
Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die am morgigen 15. Mai in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 4. Juni. Sie zeigt in den Bereichen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.
Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.
Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die Bundesnotbremse zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.
Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.
Quarantänepflicht für Urlauber, die aus den Niederlanden zurückkehren
Seit dem gestrigen Donnerstag, 13. Mai, gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.
Damit gilt nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.
Allerdings ist neu, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist. So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Grenzpendler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.
Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.