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Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Montagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1707 positive Fälle gibt, davon 838 in der Stadt Aachen. 1201 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 63. Hinzugekommen ist 85-jähriger Mann aus Aachen. Alle bislang gestorbenen, auf das Corona-Virus positiv getesteten Patienten gehörten nach bisherigem Erkenntnisstand zu den Risikogruppen, hatten multiple Vorerkrankungen und/oder geschwächte Immunsysteme nach Krebserkrankungen. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Das Land NRW hat die aktualisierte, ab heute bis zum 3. Mai einschließlich geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie Beherbergung und mehr.
Besonders hervorzuheben sind die Regelungen für den Einzelhandel. Da ab Montag Betriebe mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzung vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt. Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die StädteRegion Aachen in einem FAQ auf der Seite www.staedteregion-aachen.de/corona Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung begleiten und überprüfen.
Schulen öffnen wieder
Am heutigen Montag (20. April) gehen die vorbereitenden Arbeiten zur schrittweisen Wiederöffnung in den Schulen weiter, um die geforderten Hygienemaßnahmen umsetzen zu können. In einem ersten Schritt sollen ab dem 23. April die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Die Angebote zur Prüfungsvorbereitung richten sich nur an die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen. Die Teilnahme am Unterricht zur Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlüsse ist grundsätzlich Pflicht. Nur unterstützende Lernangebote in den jeweiligen Abitur-Prüfungsfächern sind freiwillig! Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einer aktuellen Schulmail konkret und klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die ab Donnerstag, 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden. Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stelle sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule, für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses, für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.
Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den Unterricht nach dem Lehrplan nahezu vollständig erhalten haben. Vor Ort werden die bereits getroffenen und noch zu treffenden Hygieneregeln in gemeinsamen Begehungen der Schulleitung mit dem jeweiligen Schulträger besprochen und anschließend umgesetzt.
Bescheinigung für Grenzübertritte
Das Ministerium für Schule und Bildung hat Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden, ein Formblatt zum Grenzübertritt verfasst. Auf www.staedteregion-aachen.de sind diese Formblätter hinterlegt, auf denen die Schulleitungen den betroffenen Personen die Notwendigkeit der Reise zwischen Wohnort und Schule bestätigen können. Schülerinnen und Schülern wird geraten, beim Grenzübertritt ihren Schülerausweis mitzuführen.
Masken-Empfehlung des RKI
Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI), in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Geschäften). Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC)