53 COVID-19-Infektionen im Monschauer Land

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6748. 5492 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Hinzugekommen sind zwei Männer im Alter von 86 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1256 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 204.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    448    2957    179
Alsdorf    135    639    269
Baesweiler    113    536    417
Eschweiler    126    561    213
Herzogenrath    156    588    235
Monschau    20    135    103
Roetgen    13    58    139
Simmerath    20    167    123
Stolberg    121    615    197
Würselen    89    476    188
noch nicht lokal zugeordnet     15    16    
Gesamtergebnis    1256    6748    204

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 wurde am 04.11.2020 aktualisiert und gilt bis Ende November.
In der Verordnung wurde noch einmal klargestellt, dass der
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf, zum Beispiel
•          beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen,
•          wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist,
•          bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, der Kindestagespflege und heilpädagogischen Einrichtungen,
•          in Schulklassen, Kursen und festen Gruppen der Ganztagsbetreuung in öffentlichen Schulen,
•          durch Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien,
•          bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
•          bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung,
•          zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sowie Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
            
Erlaubt sind jetzt wieder der musikalische Unterricht und der Unterricht an Musikschulen.
Es wurde zudem klargestellt, dass neben Speisen auch Getränken im Außer-Haus-Verkauf zulässig sind und geliefert werden dürfen, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach der Verordnung eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung weiterhin untersagt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist ab sofort zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.  Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass aus Infektionsschutzgründen sämtliche sexuellen Dienstleistungen an allen Orten verboten sind.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar  unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de


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