Eifeler Patienten gucken in die Röhre

Mit dem MRT im Simmerather Krankenhaus dürfen nur Privatversicherte und stationäre Patienten behandelt werden. Gesetzlich Versicherte kamen nur zwei Monate lang in den Genuss einer wohnortnahen Versorgung.

Seit zwei Jahren schon verfügt die Eifelklinik St. Brigida in Simmerath, besser gesagt deren Medizinisches Versorgungszentrum, über ein modernes Gerät zur Magnetresonanztomographie (MRT). Doch bislang konnte es »nur« von Patienten des Krankenhauses und Privatversicherten genutzt werden. Zum 1. Januar sollte sich ändern, wofür Klinikleitung und die Politik um Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns gekämpft hatten: Auch gesetzlich Krankenversicherte konnten sich in der Eifelklinik untersuchen lassen. Der Bedarf schien gegeben, schließlich wurden in zwei Monaten rund 400 MRTs durchgeführt. »Kurz vor Ablauf der Frist hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Widerspruch gegen die Zulassung eingelegt - 190 Termine müssen nun kurzfristig abgesagt werden«, zeigt Hermanns kein Verständnis. Zwar gebe es in der Stadt Aachen zwölf Radiologen, im gesamten Kreisgebiet jedoch keinen Einzigen. »Die KV hat bislang ihr Veto mit einer Überversorgung für die ganze Region begründet, jedoch im Dezember der Zulassung für die Eifelklinik zugestimmt. Warum sie nun zurückrudert, ist noch offen«, hat die KV Nordrhein ihren Widerruf bislang nicht begründet.

Patienteninteresse gerät in Hintergrund

»Wer einen Termin bei einem Radiologen braucht, wartet Monate«, weiß Manfred Eis, der den Freunden und Förderern der Eifelklinik vorsteht. »Das ist kein fairer Umgang, unter dem die Patienten aus der Eifel leiden«, moniert er. Natürlich gebe es hüben wie drüben wirtschaftliche Interessen, aber die Belange des Patienten gerieten dabei völlig in den Hintergrund. »Wir appellieren im Sinne der Eifeler Bevölkerung dringend an die KV, ihren Widerspruch zu überdenken«, erklärt Hermanns. Er hatte auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eingeschaltet, der nichts gegen die Durchführung von MRTs in der Eifelklinik einzuwenden hat. Er darf in diesem Fall aber nicht entscheiden. Was Klinikleitung und Eifelern vorerst nur bleibt, ist zu appellieren und abzuwarten.


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