Thomas Förster

Keine neuen Ermittlungen um Tod von Jens S.

Bild: Polizei Aachen

Kalterherberg. Das Todesermittlungsverfahren bezüglich Jens Salaw wird nicht wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat den Anfangsverdacht einer Straftat mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verneint. Ein Fremdverschulden ist nach den objektiven Ermittlungsergebnissen zweifelsfrei auszuschließen.

Ein von den Angehörigen beauftragtes privates Institut (IFK) hatte im Januar 2026 die These eines Gewaltverbrechens aufgestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ diese Hypothesen durch das Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Köln wissenschaftlich überprüfen. Das rechtsmedizinische Gutachten widerlegt die Behauptungen des Privatgutachters im Detail. Die Thesen halten einer medizinischen und kriminalistischen Prüfung nicht stand, heißt es.

Rechtsmedizinische Fakten im Überblick

Hautläsionen durch natürliche Hindernisse: Die Schürfwunden am Oberkörper stammen nicht von einem Schleifvorgang. Es handelt sich um oberflächliche, tangentiale Hautläsionen. Das klare Verletzungsmuster entstand durch den Kontakt mit Dornen, Gebüsch und Stacheldrahtzäunen beim Durchqueren der Felder.

Hirnschwellung ohne Gewalteinwirkung: Die These, das Hirnödem resultiere aus Schlägen gegen den Kopf, ist medizinisch widerlegt. Die Obduktion zeigte keinerlei Hinweise auf stumpfe Gewalteinwirkung, die für eine derartige Symptomatik zwingend erforderlich gewesen sein müsste. Der Befund steht im Einklang mit einer Unterkühlung bei gleichzeitig hoher Alkoholisierung.

Keine Kampf- oder Abwehrspuren: Blutergüsse am Knie deuten nicht auf ein Festhalten durch Täter hin. Dem Leichnam fehlen jegliche objektiven Spuren eines Verbrechens. Es wurden weder Griff- noch Fesselungsspuren oder Abwehrverletzungen festgestellt.

Medizinisches Phänomen der »Kälteidiotie«: Das Ablegen der Kleidung beruht nicht auf der Einwirkung Dritter. Die Situation am Fundort entspricht dem anerkannten Phänomen der »Kälteidiotie«. Schwere Unterkühlung führt zu einem paradoxen Wärmegefühl, das Betroffene zur Selbstentkleidung treibt. Auch die kriechende Position passt exakt zu diesem Zustand.

Zeugenaussagen stützen Geschehen

Aus dem Gutachten des IFK selbst ergeben sich zudem Aussagen von Personen, die durch Mitarbeiter des IFK befragt wurden und die das Ergebnis des rechtsmedizinischen Instituts stützen.

Ein Zeuge bestätigte, dass der Verstorbene den Bus in Konzen freiwillig verließ. Er wollte zu Fuß über die Felder nach Mützenich laufen und ignorierte dabei geäußerte Bedenken. Eine weitere Zeugin sah den Mann später auf dem Weg alleine.

Dass abgelegte Kleidungsstücke und Wertgegenstände im weitläufigen Gelände bislang nicht aufgefunden wurden, begründet juristisch keinen Verdacht auf ein Verbrechen. Bloße Vermutungen reichen für die Annahme einer Straftat nicht aus, so die Staatsanwaltschaft.