Erste Erkrankung an Corona-Virus

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich auch am Freitagmorgen getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es in Herzogenrath einen ersten bestätigten Fall gibt.

Nach wie vor gilt, dass zu einem besonnenen Umgang mit dem Thema zu raten ist. „Wir haben zurzeit eine sehr emotionale Lage rund um das Corona-Virus. Personen, die starke Beschwerden und den begründeten Verdacht haben, an einer Corona-Virus-Infektion erkrankt zu sein, sollen sich bitte zunächst an ihren Hausarzt oder einen anderen Facharzt wenden. Jetzt am Wochenende sind dies die hausärztlichen Bereitschaftsdienste über die Hotline 116117“, sagt  Dr. Monika Gube, Leiterin des Gesundheitsamtes. Die Krisenstäbe unterstreichen, dass die Vorbereitungen für eine sich weiterentwickelnde Lage getroffen sind. So wurden in zahlreichen Besprechungen und Informationstreffen Handlungsempfehlungen erarbeitet und weitergegeben. Fall Herzogenrath: Bei einer Frau aus Herzogenrath wurde jetzt das Corona-Virus nachgewiesen. Die Frau hat am 15. Februar ebenfalls die Karnevalssitzung in Gangelt besucht und könnte sich dort angesteckt haben. Da eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus aufgrund des leichten Krankheitsverlaufes nicht erforderlich ist, wurde die Betroffene nach Hause entlassen. „Die aktuellen Fälle aus unserer Region zeigen, dass die Krankheit in der Regel einen solch moderaten Verlauf nimmt und die Patienten in Absprache mit dem Gesundheitsamt sich zuhause auskurieren können“, sagt Dr. Monika Gube. Schulen/Kitas: Am heutigen Freitag geht über das Gesundheitsamt ein Infoschreiben an Schul- und Kita-Leitungen. Darin heißt es unter anderem: Die aktuelle Lage um das Thema Corona-Virus und die Rückfragen aus Schulen und Kindertagesstätten veranlassen das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen in Abstimmung mit den Krisenstäben der Stadt Aachen sowie der StädteRegion Aachen dazu, einige Informationen an die Leitungen zu formulieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt enge Kontaktpersonen von Erkrankten bereits identifiziert hat. Diese Personen sollten von daher schon vom Schulbesuch ausgeschlossen sein. Sollte ein Kind oder ein Lehrer von einem direkten Kontakt mit einem Erkrankten berichten, ist die Intensität des Kontaktes zu beachten. Bei Hinweisen auf einen entfernteren Kontakt (Kontakt zu Personen, die Kontakt mit einem Erkrankten hatten) sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich. In begründeten Einzelfällen kann anders entschieden werden. Generell obliegt die Einschätzung dem Gesundheitsamt. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte: Auch die Arbeitsgemeinschaft mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten in der StädteRegion Aachen hat sich bei einer Versammlung im Gesundheitsamt auf allgemeinvereinbarte Grundregeln geeinigt. Darin heißt es unter anderem:
- Die Hausärzte und alle niedergelassenen Ärzte werden seitens des Gesundheitsamtes über die Kassenärztlichen Vereinigungen informiert. Dazu gehört eine Information über das „Risikomanagement für Arztpraxen“.
- Wenn auf das Corona-Virus positiv getestet wurde, erfolgt nur dann eine stationäre Aufnahme, wenn ein schwerer Verlauf der Erkrankung erkennbar ist. Ansonsten sollen sich die Patienten zuhause isoliert auskurieren. Die Versorgung erfolgt über den Hausarzt.
- Bezüglich der Absage von Veranstaltungen und Schließungen von Einrichtungen besteht Konsens darüber, dass dies aus medizinischer Sicht derzeit nicht erforderlich ist. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine andere Entscheidung treffen.
- Wer nicht symptomatisch ist oder keinen Kontakt zu einem nachgewiesenen Infizierten hatte, braucht ärztlich nicht versorgt werden. Aktuelle Informationen des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, auch einen Erklärungstext in leichter Sprache gibt es hier: https://www.mags.nrw/coronavirus


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